Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" will eine verfassungsmässige Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent, dies als universelle Regelung für alle Gemeinden, ohne Ausnahme, ohne Berücksichtigung der verschiedenen Gemeindetypen. Regionalpolitische, wirtschaftliche und touristische Interessen werden nicht berücksichtigt, ebenso wenig regionale Gegebenheiten und konkrete Verhältnisse.
Stellen Sie sich vor, die Armee würde all ihre Angehörigen in Uniformen der Kleidergrösse 36 kleiden! Dies wäre etwa [PAGE 1028] vergleichbar mit der Regelung, die die Volksinitiative verlangt. Dass so etwas nicht passen kann, liegt auf der Hand.
Es geht mir nicht darum, die zum Teil bestehende Problematik im Zweitwohnungsbau, namentlich jene der kalten Betten, unter den Tisch zu wischen. Es gibt Unzulänglichkeiten, und es bestehen auch Risiken für eine gesunde Entwicklung, insbesondere bei den gefragten grossen Tourismusdestinationen. Dessen sind sich die betroffenen Gemeinden auch bewusst, und zahlreiche haben bereits Massnahmen zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus getroffen. Als konkrete Beispiele kann ich hier aus Walliser Sicht Zermatt, Saas Fee und Fiesch nennen. Am wirkungsvollsten sind der Region angepasste Massnahmenpakete, die raumplanerische mit fiskalischen und tourismuspolitischen Massnahmen kombinieren wie Erstwohnanteilplan, Mindestwohnflächen, Bonus-Malus-System betreffend Ausnützungsziffer, Kontingentierung von Zweitwohnungen, Gebühren für die Benützung der Infrastruktur, Zweitwohnungssteuer, Kostenanlastungssteuer. All diese Massnahmen wirken am besten, wenn sie eben den regionalen Verhältnissen angepasst sind.
Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten. Wichtig ist, dass die Gemeinden und ihre Bevölkerung in Ausübung ihrer Eigenverantwortung autonom ihre individuellen Bedürfnisse erkennen können und entsprechende Massnahmen umsetzen können.
In den meisten Tourismusdestinationen liegt der Zweitwohnungsanteil bereits heute über der geforderten Limite von 20 Prozent. Eine Annahme der Volksinitiative hätte zur Folge, dass es an vielen Orten faktisch zu einem jahrelangen Baustopp käme. Die Auswirkungen auf die Bau- und Tourismuswirtschaft brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Die Kantone und Gemeinden kennen ihre Herausforderungen selbst am besten, und sie brauchen keinen Vormund in Form einer untauglichen, starren Verfassungsbestimmung; dies einige Argumente für die Ablehnung der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen".
Ebenso empfiehlt unsere Fraktion die Ablehnung der Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen". Auch diese Initiative kann in ihrer Radikalität nicht unterstützt werden. Die Entwicklung unserer Gemeinden und Kantone, unseres Landes würde abgewürgt. Ebenso würde der Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren infrage gestellt, denn auch die Erstellung von Schutzbauten würde verunmöglicht, ganz zu schweigen vom masslosen Eingriff in die Souveränität der Kantone und Gemeinden. Ein derart enges Korsett, das jeder Zukunftsentwicklung den Schnauf abdrückt, dürfen wir nicht anziehen.
Frau Teuscher, auch wir wollen im nächsten Jahr noch über grüne Wiesen wandeln. Wir wollen dies aber nicht gefesselt und geknebelt, sondern als Menschen mit grosser Eigenverantwortung. Wir wollen auch den künftigen Generationen die Möglichkeit geben, sich zu entwickeln und in unserem Land in Gewerbe, Tourismus, Bauwirtschaft oder Landwirtschaft eine Arbeit und ein Auskommen zu finden.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie, beide Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen wie auch den direkten Gegenvorschlag zur Zweitwohnungs-Initiative abzulehnen.