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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu beiden Initiativen, vorweg zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen".

Raumplanung ist weitgehend eine kantonale und kommunale Angelegenheit. Der Bund setzt in dieser Sache nur den Rahmen. Hier soll nun mit einer gesamtschweizerischen Regelung tief in die Kompetenzen von Kantonen und Kommunen eingegriffen werden. Es ist sicher in der Zielsetzung der Initiative begründet, dass ihr von diversen Kommentatoren eine untaugliche Radikalität zugesprochen wird. So einfach, wie sie in der Zielsetzung daherkommt - der Anteil der Zweitwohnungen soll auf höchstens 20 Prozent beschränkt werden -, so gross wären die Konsequenzen und die Wirkungen bei der Umsetzung. Was würde passieren in Orten, wo solche Logis bereits heute einen Anteil von mehr als 20 Prozent aufweisen? Wer hätte Anrecht auf solche freiwerdenden Wohnungen? Warum überhaupt 20 Prozent und nicht 15 oder 25 Prozent? Was passiert in Tourismusgebieten, wo eine Ortschaft bereits einen Anteil von 20 Prozent hat, die Nachbargemeinde jedoch noch nicht, aber die Erschliessung für den Bau weiterer Wohnungen noch fehlt? Mit einem solchen Tun vernichten wir Investitionen und lösen unnötige neue Erschliessungen aus. Es gibt in der Raumplanung nun einmal regionale Unterschiede, und diese lassen sich nicht mit solchen Hauruckmethoden beseitigen. Solch zentralistische Regelungen tragen unseren fein strukturierten Regionen in keiner Weise Rechnung.

Mit den Planungsverfahren, dem Richtplan der Kantone und der Erschliessungsplanung der Gemeinden, haben wir bewährte Instrumente, die differenziert angewendet werden können. Lassen wir es dabei bewenden, und lehnen wir diese Initiative ab.

Zur Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen": Es ist immer wieder erstaunlich, wenn man feststellt, mit welchem Aufwand versucht wird, neue und zusätzliche gesetzliche Regelungen einzuführen. Der Glaube, dass es unserer Gesellschaft umso besser gehen werde, je mehr geregelt sei, ist in gewissen Kreisen ungebrochen. Diese Staatsgläubigkeit erinnert stark an Zeiten und an Systeme, in denen den Bürgern alle Entscheidungen vorenthalten wurden, in denen der Staat mit seinem System alles regelte. Den Bürgern wurde jegliche Eigenverantwortung abgesprochen. Wir bewegen uns in unserem Land laufend in Richtung Bevormundung der Bürger. Der Staat soll nach der Idee gewisser Kreise mit Vorschriften und Gesetzen das Denken und die Eigenverantwortung der Menschen ausschalten. Die Staatsgläubigkeit dieser Kreise gibt wirklich zu denken. Dagegen müssen wir kämpfen, zum Beispiel indem wir die vorliegende Volksinitiative klar ablehnen.

Es wird gegen den masslosen Bau von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen reklamiert, und als Beispiel nennt man Kläranlagen. Als ob einfach irgendwer irgendwo solche Anlagen für sich bauen würde! Künftig müsste also gesamtschweizerisch ein Bedürfnis nachgewiesen werden, wenn eine Kläranlage gebaut werden sollte. Dabei müssten auch die Bereiche Bildung, Gesundheit und Nachhaltigkeit abgeklärt und gesamtschweizerisch beurteilt werden. Oder nehmen wir die Steinbrüche: Wenn kein Marktgebiet vorhanden ist, wird niemand einen Steinbruch realisieren wollen; das ist ja auch nicht gerade billig. Aber wenn ein Gestein einer gewissen Gegend eine hohe Qualität hat und dieses Produkt einen Markt hat, muss der Betrieb dort erstellt werden können, wo dieses wertvolle Gestein vorkommt. Wenn Anlagen für Freizeit und Sport nur dann erstellt werden dürfen, wenn eine gesamtschweizerische Beurteilung vorgenommen wurde, würgen wir jede gesellschaftliche Entwicklung ab. Wir nehmen regionalen und kantonalen Ideen jegliche Motivation. Wenn schliesslich Industrie- und Gewerbekomplexe jeweils eine gesamtschweizerische Beurteilung über sich ergehen lassen müssen, in welcher die bildungs- und gesundheitspolitischen Aspekte durch wen auch immer beurteilt werden, können wir unsere Zukunftsperspektiven begraben. Diese exemplarische Darstellung zeigt die Schwierigkeiten einer solch rigiden Regelung.

Wer soll denn diese Prüfungs- und Kontrollinstanz im Sinne dieser neuen Gesetzgebung sein? Welche allmächtige Kommission oder Behörde hätte solch weitreichende Entscheide zu treffen? Wir kennen in unserem Land seit vielen Jahren die Verfahren der Prüfung und Beurteilung von Bauvorhaben. Artikel 75 der Bundesverfassung gibt den Rahmen mit der Forderung des haushälterischen Umgangs mit dem Boden vor. Die Kantone haben über Richtpläne, die der Bund genehmigt hat, dargestellt, wo sie ihre Entwicklung sehen. Jede Gemeinde hat ihre Bauordnung auf der Basis der kantonalen Baugesetze, die die Einhaltung der Vorschriften garantieren. Sie sehen also: Es ist alles stufengerecht geregelt, und es braucht keine weiteren Vorschriften, zumal dann nicht, wenn sie derart unsinnig sind wie diejenigen der vorliegenden Initiative. Verschliessen wir doch die Türen nicht vor einer gesunden, wirtschaftlich gewollten Entwicklung, und vertrauen wir darauf, dass alles Notwendige bereits geregelt ist.

Ich bitte Sie, auch diese Initiative mit klarem Resultat zur Ablehnung zu empfehlen.