Maurer Ueli · Bundesrat · 2009-06-11
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2009-06-11
Wortprotokoll
Mit dieser Motion wird ein wichtiges Anliegen aufgenommen. Sport soll für unsere Jugend eine Möglichkeit sein, sich auch selbst zu betätigen, etwas für die Gesundheit zu tun, sich im Wettkampf zu messen. Sport hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Aber das positive Bild des Sports wird vor allem durch zwei Dinge beeinträchtigt: einerseits durch Doping und andererseits durch Gewalt im Sport. Der Staat hat also ein Interesse daran, dass wir einen Sport haben, der sauber und daher für unsere Jugend und auch für die Aktivsportler vorbildlich ist. Trotzdem beantragt der Bundesrat Ihnen, die vorliegende Motion abzulehnen, für einmal darum, weil wir der Meinung sind, dass wir Ihnen eine bessere Lösung mit dem Sportförderungsgesetz präsentieren können, das wir Ihnen im Herbst unterbreiten.
Die Motion fordert u. a. die Schaffung einer nationalen Anti-Doping-Agentur, die anstelle der staatlichen Strafverfolgungsbehörden gewisse Delikte verfolgen soll. Der Bund soll sich gemäss der Motion zur Entlastung der Sportverbände im Dopingbereich finanziell mehr engagieren. Was tut der Bundesrat bereits? Die nationale Anti-Doping-Agentur wurde unter dem Namen "Antidoping Schweiz" letztes Jahr gegründet. Diese Forderung ist eigentlich erfüllt. Der Bund unterstützt die Aufgaben dieser Agentur auch entsprechend. Das neue Sportförderungsgesetz kommt noch 2009 ins Parlament. Der Bundesrat wird es im Herbst verabschieden. Es beinhaltet auch entsprechende Dopingbestimmungen.
Wir möchten am bisherigen Konzept festhalten, nämlich an der Zweiteilung: Der Sportler soll durch den Verband sanktioniert werden. Das trifft einen Sportler härter als eine strafrechtliche Sanktion, weil eine Sanktion durch den Verband mit einer Sperre behaftet ist, die in der Regel lange dauert, was dem Sportler nicht mehr ermöglicht, seinen Sport auszuüben. Die Sanktion des Sportlers soll weiterhin durch den Verband erfolgen, weil diese Sanktion härter trifft. Hingegen soll das Umfeld des Sportlers durch den Staat sanktioniert werden, das werden wir Ihnen mit diesem Gesetz vorschlagen. Vorgesehen ist auch ein einfacherer Austausch von Daten zwischen staatlichen Behörden und der Anti-Doping-Agentur Schweiz. Das wird die Strafverfolgung erleichtern und effizienter machen. Wir möchten, dass Dopingsünder oder das Umfeld entsprechend bestraft werden können. Diese Lösung, wie wir sie vorgeschlagen haben, stiess im Vernehmlassungsverfahren, das kürzlich abgeschlossen wurde, auf einhellige Zustimmung und übernimmt weitgehend die Forderungen dieser Motion. [PAGE 1264]
Der Bundesrat möchte aber bei der Strafverfolgung, wie sie jetzt besteht, bleiben. Es ist eine hoheitliche Aufgabe, der Staat hat das Gewaltmonopol, und das soll nicht an eine Anti-Doping-Agentur ausgelagert werden. Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben, und das würde mit dieser Motion in eine andere Richtung gehen. Dopingbekämpfung muss ausserhalb des Strafrechts bleiben, eben durch eine Sanktionierung des Sportlers, und auch hier soll sich weiterhin der Private, der Verband, in diesem Bereich engagieren. Bei der Bekämpfung des Dopings der Sportler sollen durch Verbände Sanktionen ausgesprochen werden.
Wir unterstützen bereits heute die Anti-Doping-Agentur mit namhaften Beiträgen. Das Parlament hat zweimal versucht, diesen Betrag aufzustocken; einmal ist das in der Vergangenheit mit einer Stimme und einmal mit Stichentscheid des Präsidenten dann abgelehnt worden. Sie sehen, hier hat der Bund also nicht mehr Spielraum; Sie müssten das dann wieder versuchen.
Insgesamt nimmt das Sportförderungsgesetz eigentlich die Anliegen der Motion auf, ich würde mir sogar erlauben zu sagen: Es bietet eine bessere Lösung, weil sie auf den bisherigen Erkenntnissen beruht, auf dem bisherigen Modell.
Ich bitte Sie also daher, diese Motion abzulehnen. Sie erhalten die Lösung noch in diesem Jahr im Parlament.