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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2009-06-11

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-11

Wortprotokoll

Kreditklemme, Liquiditätsprobleme, Zahlungsverzug oder sogar Debitorenverlust - alles unschöne Umstände im Geschäftsleben eines Unternehmens. Schon vor der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise hatten nichteingehaltene oder lange Zahlungsfristen Auswirkungen auf die Liquidität eines Unternehmens. Nun stecken wir in der uns allen bekannten Finanzkrise, welche auch die Realwirtschaft erfasst hat. Umso mehr gehört das Thema "Zahlungsfristen" auf den Tisch.

Was die Zahlungsmoral betrifft, war diese schon vor der Krise schlecht. Nun ist die Zahlungsmoral mit der Krise noch miserabler geworden. Gemäss European Payment Index 2008 von Intrum Justitia hat die öffentliche Hand eine durchschnittliche Zahlungsverspätung von 15 Tagen; diese ist somit fast doppelt so lange wie die Zahlungsverspätung von Privaten.

Politiker hier im Saal und in anderen Parlamenten schnüren Konjunkturpakete, um der Krise zu trotzen, und suchen zum Teil krampfhaft nach Projekten, welche sofort umgesetzt werden könnten, um die Konjunktur anzukurbeln. Anstelle nur Gelder zu verteilen und damit die Verschuldung zu erhöhen, indem sogar die Schuldenbremse ausgehebelt wird, muss das Augenmerk aber auch auf die Zahlungsfristen der öffentlichen Hand als Auftraggeberin gelenkt werden. Mit tiefen und verlässlichen Zahlungsfristen bei der öffentlichen Hand wird einem Unternehmen die Liquidität und damit eben auch die Existenz gesichert. Davon sind viele unserer KMU betroffen. Unnötig lange Zahlungsfristen wirken sich negativ auf die überlebenswichtige Liquidität jedes Unternehmens aus, was folglich dann auch zu einem [PAGE 1251] Dominoeffekt führen kann. Nur weil ein Unternehmen sein Geld für die erbrachte Leistung noch nicht bekommen hat, kann es dann später plötzlich seine eigenen Rechnungen nicht mehr bezahlen, was wiederum finanzielle Auswirkungen auf das nächste betroffene Unternehmen in der wirtschaftlichen Kette zur Folge hat.

Unser Gewerbe, unsere KMU, ist auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, und dazu zählen auch die vertraglich geregelten Zahlungsfristen und natürlich deren Einhaltung bei Aufträgen vor allem der öffentlichen Hand. Es ist völlig unbestritten, dass der Bund oder generell die öffentliche Hand ein guter und sehr interessanter Auftraggeber ist, welcher die Rechnungen auch immer mit Garantie bezahlt und wo der Rechnungssteller sicher nicht mit einem Debitorenverlust rechnen muss. Aber schleppende Zahlungen oder lange Zahlungsfristen insbesondere von der öffentlichen Hand sind eben für die Liquidität eines Unternehmens trotzdem schlecht und gefährden, wie gesagt, dessen Existenz.

Meine Motion will nun ganz einfach, dass der Bund nicht nur ein guter Arbeitgeber ist, sondern auch noch zu einem guten Beispiel mutiert, was die Zahlungsfristen und vor allem eben auch die Zahlungsmoral betrifft. Die Senkung der Zahlungsfristen und die Verbesserung der Zahlungsmoral sind definitiv eine wirksame Konjunkturspritze. Zahlungsfristen werden in Verträgen geregelt, um dann Mahnungen und Verzugszinsen geltend machen zu können. Genau das will ich nun mit meiner Motion vom Juni 2008 erreichen: Der Bund soll sich diese Vorgabe selber geben, und in den Verträgen soll nur noch eine maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen vereinbart sein. Noch tiefer wäre natürlich noch besser, aber es soll eine maximale Frist von 30 Tagen sein, um auch eine seriöse Kontrolle der Rechnungen nach wie vor gewährleisten zu können.

Der Bundesrat hat übrigens in der Antwort auf die Interpellation 09.1013 von Nationalratskollegin Esther Egger-Wyss festgehalten, dass im Bereich der Beschaffung und der Instandhaltung von Rüstungsgütern bereits heute eine 30-tägige Zahlungsfrist üblich ist. Warum soll das also in den anderen Bereichen nicht auch funktionieren? Der Prozess der ganzen Rechnungskontrolle mit den in die Privatwirtschaft ausgegliederten Projektleitungen im Bereiche der Architektur und im Ingenieurbereich muss für die Einhaltung einer 30-tägigen Zahlungsfrist halt mit einem elektronischen Workflow verbessert werden. In diesem Prozess müssen eben auch die externen Stellen in die Pflicht genommen werden. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, der zum Nutzen der berechtigten Geldempfänger führt. Wie in der Privatwirtschaft ist es übrigens auch für den Staat wichtig, dass die Steuerrechnung gemäss Zahlungsfrist pünktlich bezahlt wird. Erst wenn der Staat über die finanziellen Mittel verfügt, die er über die Steuern zuguthat, kann auch er seinen Verpflichtungen nachkommen.

Unterstützen Sie bitte diese einfache und effiziente Massnahme, welche den Unternehmen die notwendige Liquidität sichert und sicher so ganz nebenbei auch noch eine positive Wirkung auf die allgemeine Zahlungsmoral hat. Zudem verursacht diese wirkungsvolle Massnahme ausser einer geforderten schnellen Rechnungskontrolle keine weiteren Kosten und Ausgaben.

Ich bitte Sie, diese Motion im Sinne der wichtigen Liquidität unserer Unternehmen, insbesondere in der aktuellen, schwierigen wirtschaftlichen Zeit, anzunehmen.