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preparatory:AB 98249

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11

Wortprotokoll

Ich erinnere Sie an die Sofortmassnahmen bei der Familienbesteuerung. Dort haben wir den Zweiverdienerabzug verdoppelt und gesagt, er dürfe maximal 50 Prozent des kleineren Einkommens des Ehepaars betragen, maximal jedoch 12 500 Franken. Dank diesem Zweiverdienerabzug ist es möglich, dass Frauen mehr als bisher beruflich tätig sein können. Sie können entweder im Beruf drinbleiben, oder es ist ein Anreiz, in einen Beruf einzusteigen. Das ist unter anderem ein Ziel des Zweiverdienerabzugs, um eben auch den Frauen zu ermöglichen, im Beruf tätig zu bleiben, ohne dass sie dafür bestraft werden.

Jetzt kommt die Besteuerung der Familien mit Kindern, und da betrachten wir die Auslagen, die man für die Betreuung der Kinder hat, als Gestehungskosten. Das hängt damit zusammen. Damit schliesst sich auch der Kreis dieser beiden Familiensteuerprojekte, nämlich der Familienbesteuerung I mit den Abzügen und der Familienbesteuerung II mit der Berücksichtigung der Kinder.