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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2009-06-11

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Die Schweiz gehört im internationalen Standortwettbewerb zur absoluten Spitze. Dies zeigt unter anderem der diesjährige Bericht des Weltwirtschaftsforums (WEF). Bei der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit liegt die Schweiz hinter den USA an zweiter Stelle, gefolgt von Dänemark, Schweden und Singapur. Die Schweizer Wirtschaft zeichne sich durch eine sehr gute Innovationsfähigkeit und durch eine hochentwickelte Geschäftskultur aus, schreibt das WEF. Dabei erwähnt das WEF lediglich zwei von vielen wichtigen Erfolgsfaktoren im internationalen Standortwettbewerb. Die Ihnen heute vorliegende Motion greift aber einen weiteren sehr wichtigen Erfolgsfaktor auf: Es ist jener der Besteuerung. Die Motion betrifft die Besteuerung von Konzerngesellschaften, konkret der konzerninternen Finanzierung.

Die WAK ist der Ansicht, dass es bei der konzerninternen Finanzierung steuerliche Nachteile zu beseitigen gilt, damit wir auch in Zukunft im internationalen Standortwettbewerb zur Spitze gehören. Als Sprecher der Kommission darf ich Ihnen diese Haltung beliebt machen. Zu Ihrem besseren Verständnis erlaube ich mir, den Sachverhalt dieses Geschäfts kurz zu erläutern.

Konzerninterne Finanzierungen, wie z. B. das Cash Pooling, unterliegen in der Schweiz der Stempelabgabe und der Verrechnungssteuer, sobald sie gewisse Grenzwerte erreichen. Diese Grenzwerte sind zudem tief angesetzt. So wird heute eine Finanzierungsgesellschaft bereits dann wie eine Bank behandelt, wenn sie zusammen mit den ihr verbundenen Gesellschaften mehr als zehn bzw. zwanzig Finanzierungsverhältnisse unterhält. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich zweifellos um einen einzelnen Konzern handelt.

Diese Regelung ist im Vergleich mit ausländischen Bestimmungen sehr streng. Im Ausland existieren in zahlreichen Ländern gar keine Emissionsabgaben oder Verrechnungssteuern auf Zinsen. Infolgedessen wickeln Schweizer Konzerne ihre Finanzierungstätigkeiten in der Regel gerne über ihre ausländischen Standorte ab. Der Konzernstandort Schweiz gerät dabei ins Hintertreffen.

Dieses Missstands nimmt sich die vorliegende Motion der WAK-SR vom 24. April 2008 an. Sie fordert für konzerninterne Finanzierungen, zum Beispiel auch für sogenannte Treasury-Operationen und das Cash Pooling, eine generelle Befreiung von der Emissions- und der Umsatzsteuerabgabe sowie von der Verrechnungssteuer. Weiter sollen Anleihen, die zu diesem Zweck im Ausland begeben werden, in der Schweiz nicht für Zwecke der schweizerischen Versteuerung in inländische Anleihen umqualifiziert werden müssen.

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung weitere Schritte nötig sind, um den Steuerstandort Schweiz weiter stärken zu können. Er beantragte am 27. August 2008 die Annahme der Motion. Der Ständerat stimmte als Erstrat der Motion am 30. September 2008 ebenfalls zu. Der Entscheid des Ständerates erfolgte ohne Gegenstimme. Die WAK-NR, ich habe es erwähnt, stimmte der Motion am 23. März 2009 ebenfalls zu. Der Entscheid kam mit 18 zu 8 Stimmen zustande.

Eine Kommissionsminderheit möchte die aus ihrer Sicht zu erwartenden beträchtlichen Ertragsausfälle - gemäss Sprachregelung der Minderheit - nicht in Kauf nehmen und beantragt daher die Ablehnung der Motion. Die Kommissionsmehrheit liess sich dagegen von den folgenden fünf Argumenten davon überzeugen, dass die vorliegende Motion des Ständerates angenommen werden muss:

1. Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz: Die erwähnten steuerlichen Hindernisse bei der Finanzierung von Konzerngesellschaften verhindern die Ansiedlung wichtiger Teile des Finanzierungsgeschäfts von Konzernen in unserem Staat. Dies ist nicht nur ein Problem für das Unternehmen selbst, sondern schadet auch dem schweizerischen Standort und damit schliesslich auch dem Fiskus. Generell schwächt die heutige Rechtslage den Wirtschaftsstandort Schweiz, denn Fakt ist: Zahlreiche ausländische Plätze kennen die Besteuerung in diesem Bereich nicht. Zu diesen Ländern zählen direkte Konkurrenten der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb, so zum Beispiel Dänemark, Luxemburg oder die Niederlande. Dieser Wettbewerbsnachteil ist nicht zu unterschätzen. Vergessen Sie bitte nicht, dass solche Finanzierungsgeschäfte immer auch mit weiteren Konzernfunktionen verbunden sind. Das heisst, der Wettbewerbsnachteil im Finanzierungsbereich kann sich leicht auch auf weitere Unternehmensfunktionen auswirken. Die Mehrheit der Kommission ist denn auch klar der Ansicht, dass die Schweiz diesen einen gewichtigen Wettbewerbsnachteil im internationalen Standortwettbewerb umgehend abbauen muss, um ihre Konkurrenzfähigkeit zu sichern.

2. Das Generieren hochwertiger Neuansiedlungen: Der heute bestehende Wettbewerbsnachteil hat zur Folge, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz ihre Finanzierungsgeschäfte über ausländische Tochtergesellschaften abwickeln. Das bringt zwar Umstände, schadet diesen Konzernen aber weiter nicht. Diesen Trend gilt es umzukehren. Mit der Steuerbefreiung solcher konzerninterner Finanzierungsgeschäfte können wir nicht nur Verlagerungen ins Ausland verhindern, nein, wir können auch neue Geschäfte in die Schweiz holen. Mit Neuansiedlungen im Finanzierungsbereich verschaffen [PAGE 1241] wir uns höhere Gewinnsteuererträge und neue Arbeitsplätze mit zusätzlichen Einkommens- und Konsumsteuererträgen auch für die öffentliche Hand. Dabei sprechen wir von Arbeitsplätzen in einem sehr hochwertigen Segment.

3. Das Herbeiführen einer Konzernbetrachtung: Die Motion führt steuertechnisch gesehen eine Konzernbetrachtung bei der gruppeninternen Finanzierung herbei. Die Konzernbetrachtung ist aus systematischer Sicht sehr förderlich. Wir finden diese Betrachtungsweise notabene bereits heute in verschiedenen anderen steuerlichen Bereichen wie zum Beispiel bei den Mehrwertsteuergruppen oder bei der Beteiligungsumstrukturierung gemäss der Unternehmenssteuerreform aus dem Jahr 1997.

4. Die Stärkung des Konzernstandortes Schweiz: Benötigt ein schweizerischer Konzern Geld für die Finanzierung eines grossen Vorhabens, kann er in der Schweiz zwar auf einen kompetenten Finanzplatz zurückgreifen, die Anleger und Geldgeber findet er jedoch nicht allein in der Schweiz. Bei Volumen von über einer Milliarde Franken ist dies schlicht nicht realistisch. Die grossen ausländischen Anleger, wie zum Beispiel Investmentbanken oder Pensionskassen, investieren hingegen nicht gerne in Anleihen, die mit einer Quellensteuer belastet sind. Demnach sind Konzerne in der Schweiz faktisch gezwungen, die Fremdmittelaufnahme auf dem heimischen Kapitalmarkt vorzunehmen; schweizerische Konzerne müssen so unter Umständen weniger günstige Finanzierungsformen wählen. Die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung verursacht einen beträchtlichen Aufwand bezüglich Organisation, Trennung und Kontrolle der in- und ausländischen Finanzmittelflüsse. Diese Situation stellt deshalb einen echten Wettbewerbsnachteil dar. Genau hier setzt die Motion an: Anleihen, die im Ausland begeben werden, sollen in der Schweiz nicht für Zwecke der Besteuerung in inländische Anleihen umqualifiziert werden müssen. Übersetzt bedeutet dies: Die bestehenden Hindernisse bei der Anleihenaufnahme durch schweizerische Konzerne im Ausland werden abgebaut. Damit stärken wir die Schweiz als Konzernstandort eindeutig.

5. Nur geringfügige steuerliche Mindererträge: Durch die Rechtsänderung gemäss der vorliegenden Motion sind aus der Sicht der Kommissionsmehrheit keine nennenswerten Mindereinnahmen des Bundes zu erwarten, weil Konzernfinanzierungstätigkeiten heute aus den uns nun bekannten Gründen sowieso über ausländische Standorte laufen. Wie bereits erwähnt, können wir im Gegenteil dank Neuansiedlungen mit Mehreinnahmen rechnen. Auch bei der Besteuerung von ausländischen Anleihengeschäften können wir mit nur geringfügigen Mindererträgen rechnen. Publikumsanleihen durch Konzerne in der Schweiz sowie die Umqualifizierung ausländischer und inländischer Anleihen sind rar.

Es ist also die Aufgabe von uns Bundesparlamentariern, Massnahmen zu ergreifen, die der Schweiz auch in Zukunft eine Spitzenposition im internationalen Standortwettbewerb ermöglichen. Eine solche Massnahme bietet sich uns durch die Annahme der uns vorliegenden Motion.

Ich beantrage Ihnen im Auftrag der Kommissionsmehrheit die Annahme der Motion.

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