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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11

Wortprotokoll

Diese Motion verlangt, wie man bei genauem Hinschauen sieht, die Ausweitung der Teilzeitarbeit. Da muss ich Ihnen sagen, dass das ein Element unter vielen für einen attraktiven, modernen, guten Arbeitgeber ist - und das will der Bund natürlich sein. Deshalb haben wir heute schon flexible Arbeitszeiten, wir haben familienergänzende Kinderbetreuung, wir haben Telearbeit, wir haben Jobsharing, wir haben - je nachdem in welchen Bereichen - Jahresarbeitszeit, auch der Vaterschaftsurlaub ist mindestens in einem Departement schon eingeführt worden. Ich glaube, wir sind heute schon sehr gut aufgestellt. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass wir auf dieser engen Basis der Motion nicht vorankommen. Wir sind auch nicht sicher, dass die Produktivität durch weniger Arbeitszeit in der Tat steigen wird, wie das hier dargestellt wird. Die Anzahl der flexibel arbeitenden Personen in der Bundesverwaltung hat sich bereits auf etwa 20 Prozent der Mitarbeitenden erhöht; wir sind also auf diesem Weg.

Die Motion basiert auf Erfahrungen der Ausgleichskasse des Kantons Jura. Ich glaube, das ist zweifellos eine angesehene Kasse. Ich habe keinen Grund, anzunehmen, dass sie nicht auch modern geführt ist. Aber sie hat 90 Mitarbeitende, und wir haben 36 000. Diese 36 000 Mitarbeitenden verteilen sich auf verschiedene Departemente, sie sind auch über das ganze Land verstreut tätig, zum Teil in den grenznahen Gebieten, wo die Situationen einfach unterschiedlich sind. Und wir können im Rahmen einer solchen Motion nicht für 36 000 Mitarbeitende eine solche Arbeitszeitregelung einführen.

Das ist der Grund, weshalb wir Sie ersuchen müssen, diese Motion abzulehnen.

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