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preparatory:AB 98285

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11

Wortprotokoll

Ich muss Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Sie ist für die Nationalbank sehr gefährlich, und deshalb ist es wichtig, dass wir diese Diskussion führen. Anlässlich der Kosa-Initiative, der Motionär hat es gesagt, ist das ganze Thema schon einmal zur Diskussion gestanden. Damals haben wir auf ein paar wesentliche Punkte hingewiesen, die ich in aller Kürze wiederholen muss.

Erstens: Der Auftrag der Nationalbank ist es, in Bezug auf die Teuerung für Stabilität in diesem Land zu sorgen. Sie hat ganz klar auch währungspolitische Aufgaben und ist deshalb unabhängig. Es ist ein unabhängiges Institut, und diese Unabhängigkeit ist zwingend. Denn es gibt keinen einzigen Staat mit einem grösseren, bedeutenderen Finanzplatz, in dem die Nationalbank an irgendwelche Direktiven oder Bedingungen des Staates gebunden wäre, sondern die Nationalbank ist immer ein unabhängiges Organ, eine unabhängige Institution, die ihren Auftrag gemäss Gesetz zu erfüllen hat. Deshalb gehört nicht nur die Erfüllung des Auftrages zu dieser Unabhängigkeit, sondern eben auch, dass man die Gewinne nicht an ein Sozialwerk bindet. Denn wenn das Sozialwerk einmal zusätzlichen Geldbedarf hat, und das ist bei der IV und bei der AHV der Fall, erhöht das automatisch den Druck auf die Nationalbank. Sie müsste dann diesen Druck auf ihre Politik übertragen, und damit könnte sie ihren Auftrag nicht mehr erfüllen. Ich muss Sie dringend davor warnen, solche Versuche nur schon anzudenken.

Zweitens: Die Gewinne der Nationalbank sind heute, genau wie die Eigentumsverhältnisse, in der Bundesverfassung etabliert. Die Nationalbank gehört mehrheitlich den Kantonen. Das hat historische Gründe. Deshalb werden auch die Gewinne zwischen den Kantonen und dem Bund geteilt. Sie werden über die Jahre hinaus verstetigt. Derzeit ist es so, dass wir jedes Jahr einen Gewinnanteil in der Höhe von 833 Millionen Franken in die Bundeskasse bekommen. Diese 833 Millionen Franken stehen Ihnen, dem Parlament, für die Budgetpolitik zur Verfügung, aber nicht zweckgebunden, sondern Sie sagen jedes Jahr von Neuem wieder, wie die Ausgaben getätigt werden. Diese Zweckbindung zwischen Nationalbank und einem Sozialwerk darf auf keinen Fall stattfinden, sondern es muss, wie bis jetzt, über das ordentliche Budget und den Budgetprozess gehen.

Ein dritter Punkt: Wenn wir solche Verbindungen herstellen, dann bringen wir auch die Sozialwerke ihrerseits unter Druck. Denn wenn es einmal weniger Einnahmen gibt - und es gibt Jahre, in denen die Nationalbank weniger oder gar keine Gewinne erzielt -, dann erzeugt das umgekehrt eben auch einen Druck auf die Sozialwerke, denn es ist natürlich so, dass man, wenn man keine solchen Gewinne mehr erwarten kann, gezwungen ist, die Mittel für seine eigenen Aufgaben zu generieren.

Es gäbe noch andere, auch staatspolitische Gründe zu erwähnen, die damals bei der Kosa-Initiative auf den Tisch gekommen sind; ich verzichte darauf.

Ich möchte Sie bitten, diese Motion auf jeden Fall abzulehnen. Sie ist nach unserer Einschätzung für die Nationalbank, aber auch für die Sozialwerke gefährlich.