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Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Sie haben sich soeben entschieden, Artikel 25bis Absatz 1bis in der Fassung Ihrer Kommission ins Gesetz aufzunehmen. Mit Artikel 25ter soll gemäss Nationalrat unter dem Titel "Übergangskosten" die Produktion aus erneuerbaren Energien zusätzlich privilegiert werden.

Wir haben in diesem Rat einen ähnlich lautenden Antrag am letzten Montag abgelehnt. Der Nationalrat wiederum hat darauf seinen Antrag leicht modifiziert, indem er eine zusätzliche Schranke eingebaut hat. Es sollen nunmehr nur noch Anlagen unter einem Megawatt Leistung privilegiert werden, die nicht wirtschaftlich betrieben werden können, und dies während zehn Jahren. Zudem wird für die Abgeltung auf Artikel 24 Ziffer 4 verwiesen. Damit hat der Nationalrat eine Verbesserung in Bezug auf die Übernahme der Mehrkosten gemacht. Trotzdem hat sich Ihre Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Streichung dieses Artikels ausgesprochen. Wir sind der Meinung, dass zwar die Stossrichtung des Antrages grundsätzlich begrüssenswert ist, dass aber dadurch Verzerrungen der Durchleitungspreise bewirkt werden.

Wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass solche Regelungen nicht in ein Marktgesetz hineingehören. Die Dreiteilung in Produktion, Netz und Markt bestimmt, dass bei der Produktion und beim Markt Wettbewerb herrschen sollen, nicht aber beim Netz. Dieses muss wettbewerbsneutral gestaltet sein.

Dieses sind die Gründe, weshalb ich im Namen der Kommission beantrage, an unserem Beschluss auf Streichung festzuhalten.[PAGE 882]