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AB 98309

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Mit meiner Motion verlange ich, dass der Bund bis im Jahr 2015 mindestens 1 Prozent der gesamten Personalkosten des Bundes für angepasste Arbeitsplätze und Aufgaben für Menschen mit Behinderungen einsetzt. Gleichzeitig möchte ich, dass mit diesem Betrag die professionelle Begleitung und Beratung der Bundesämter unterstützt wird, die sich für eine behindertengerechte Integration einsetzen.

Der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" besteht zwar, seit die Institution Invalidenversicherung gegründet wurde. Die Instrumente zur Umsetzung dieses Zieles wurden aber erst bei der 5. IV-Revision gesetzlich verankert, wobei es heute noch verfrüht wäre zu beurteilen, ob diese Instrumente ausreichend sind und sinnvoll angewendet werden können oder nicht. "Integration vor Rente", unter diesem Motto stand von Anfang an die 5. IV-Revision. Dabei war auch von vielversprechenden Begriffen wie "Früherfassung" und "Frühintervention" die Rede. Wie immer diese Begriffe mit Inhalt gefüllt werden und entsprechende Handlungen in der Praxis auslösen, klar sind vor allem zwei Dinge: Wenn das Integrationsziel umgesetzt werden soll, muss erstens der bisherige Arbeitsplatz erhalten bleiben können; zweitens müssen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, denn ohne Arbeitsplätze gibt es keine Integration.

Der Bund muss als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion haben. Die Grundlagen sind vorhanden, ja, sogar der Auftrag zur Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung besteht im Behindertengleichstellungsgesetz und im Bundespersonalgesetz. Es braucht heute ein deutliches Zeichen des Bundes zur Umsetzung der 5. IV-Revision; dieses Zeichen kann mit der Umsetzung des Auftrages in meiner Motion gesetzt werden.

Die ablehnende Antwort des Bundesrates ist nicht nur enttäuschend, sondern auch unverständlich. Ich habe sogar den Eindruck, dass der Bundesrat das Anliegen nicht richtig verstanden hat. Der Bundesrat erwähnt nämlich nur den Kredit "Berufliche Integration" und dass dessen Ausbau nicht möglich sei. Für diesen Kredit war 2008 eine Summe von 12 Millionen Franken vorgesehen, wobei offensichtlich nur gut 10 Millionen Franken aufgebraucht wurden. Derzeit sind über diesen Kredit 179 Personen angestellt. 179 von 36 000 Arbeitnehmenden in der Bundesverwaltung - ein unglaubliches Missverhältnis. Mit dem Bund als grossem Arbeitgeber - das ist er nun einmal -, welcher sich modern, aufgeschlossen und sozial geben will, ist es doch etwas vermessen, den Kredit "Berufliche Integration" generell als fortschrittlich und vorbildlich zu bezeichnen. Bei diesem Kredit geht es für die Bundesverwaltung nämlich um die Reintegration der eigenen Arbeitnehmenden - für einen verantwortungsbewussten Arbeitgeber eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Mit meiner Motion hingegen mache ich einen Vorschlag, der doch etwas weiter geht. Bezogen auf ein Personalbudget von 4,5 Milliarden Franken ist das Volumen eines solchen Kredites, eben des Kredites "Berufliche Integration", geradezu lächerlich unbedeutend. Mit meiner Motion will ich erreichen, dass der Bundesrat endlich seine Verantwortung für eine behindertengerechte Personalpolitik wahrnimmt, und das heisst konkret: Er soll bis im Jahr 2015 mindestens 1 Prozent der gesamten Personalkosten für die Integration von behinderten Menschen einsetzen.