preparatory:AB 98322
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11
Wortprotokoll
Wir möchten Sie bitten, diese Motion abzulehnen, und begründen dies in drei Punkten. Sie erinnern sich alle noch an die Mineralölsteuer-Gesetzgebung. Sie war schwierig, weil wir uns von weit her irgendwo in der Mitte finden mussten. Das ist letztlich gelungen. Als dieses Gesetz dann stand, brach in der Verordnungsphase zwischen verschiedenen Lagern erneut ein gewisser Konflikt aus, und wir mussten wieder das Parlament bemühen. Am Ende hatten wir jedoch ein Gesetz und eine Verordnung, die nach unserer Einschätzung international Anerkennung fanden, insbesondere weil wir sowohl ökologische als auch soziale Anforderungen in diese Gesetzesrevision eingepasst haben.
Zum ersten Punkt, zu den ökologischen Mindestanforderungen: Diesbezüglich hat der Bundesrat zusammen mit Ihnen klare Kriterien bezüglich CO2-Reduktion, Umweltbelastung und Erhalt des Regenwaldes sowie Erhalt der biologischen Vielfalt festgelegt. Besonders kritische Kulturen, namentlich solche, die Sie in Ihrer Motion erwähnen - also Getreide, Palmöl, Soja -, können aufgrund der jetzt geltenden Bestimmungen keine Steuererleichterungen erhalten. Insofern ist dieser Punkt erfüllt.
Der zweite Punkt betrifft die sozialen Mindestanforderungen: Sie gelten gemäss Mineralölsteuerverordnung dann als erfüllt, wenn beim Anbau der Rohstoffe und bei der Produktion von Treibstoffen am Produktionsstandort die anwendbare soziale Gesetzgebung nach den Regeln des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten wird. Als es um die Definition dieser Standards ging, war die Schweiz mitbeteiligt. Zum Zeitpunkt, als wir das Gesetz schufen, war übrigens noch nicht ganz klar, wie die Standards herauskämen; dieser Prozess war damals noch im Gang.
Das führt zum dritten Punkt, zum Fazit: Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden Kriterien für die Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen im Augenblick ausreichend sind, dass wir den Grundsätzen nachkommen, die Sie beschlossen haben, und dass wir auch den Grundsätzen nachkommen, die international als Standard zu betrachten sind. Ich glaube nicht, dass wir die Möglichkeit haben, auf internationaler Ebene hier weiter zu gehen. Wir haben wahrscheinlich nicht die politische Macht, um solche Standards allein weiterzuführen, um beispielsweise weltweite Verbote auszusprechen. Aber wir sind in diesen Organen mit dabei, wir werden es auch künftig sein; es liegt uns daran, hier keine Rückfälle mehr in Kauf zu nehmen.
Deshalb bitten wir Sie, diese Motion abzulehnen.