Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-25
Wortprotokoll
Mit dem CO2-Gesetz wurde im Jahr 2001 eine unter bestimmten Voraussetzungen einzuführende Abgabe geschaffen. Die Abgabe betrifft nur Energieträger mit CO2-Ausstoss; die Kernenergie ist von der Abgabe befreit. Die Abgabe wurde bewusst als Lenkungsabgabe konzipiert, mit einem Mechanismus zur Rückgabe an Wirtschaft und Bevölkerung. Im Unterschied zum damals ebenfalls zur Diskussion stehenden Verfassungsartikel zur ökologischen Steuerreform hing der CO2-Abgabe nach meiner Meinung von allem Anfang an irgendwie der Geruch des Sankt-Florian-Prinzips an. Die Wirtschaft, welche den Verfassungsartikel - ich spreche jetzt von der ökologischen Steuerreform - vehement bekämpfte, sprach sich für die CO2-Lenkungsabgabe aus, die allein auf die Reduktion des CO2-Ausstosses abzielt und subsidiären Charakter hat, damals unter anderem wohl auch in der Hoffnung, dass sie nie umgesetzt würde. Bereits in den Ratsdebatten zum CO2-Gesetz, aber noch weit mehr, ja geradezu penetrant im damaligen Abstimmungskampf wurde seitens der Befürworter der CO2-Abgabe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Abgabe kostenneutral und als Lenkungsabgabe konzipiert sei; ich habe es noch in den Ohren, als sei es gestern gewesen. Darüber hinaus wurde immer wieder betont, dass diese Abgabe nicht nur lenke, sondern wegen der kompletten Rückerstattung eben gerade keine neue Steuer sei und auch nie in eine solche umfunktioniert werde.
Knapp achtzehn Monate nach Inkrafttreten der Abgabe soll bereits ein fundamentaler Kurswechsel vollzogen werden. Allen damaligen Beteuerungen zum Trotz soll die Lenkungsabgabe zumindest teilweise umfunktioniert werden. Mit dieser Teilzweckbindung bricht das Parlament das Versprechen der Kostenneutralität, obwohl materiell keine Notwendigkeit gegeben ist. Damit wird die so vielgerühmte Lenkungsabgabe zu einer neuen Steuer umfunktioniert. Zwar nicht klammheimlich, sondern in aller Offenheit werden den Bürgerinnen und Bürgern bis zu 200 Millionen Franken zusätzliche Steuern abverlangt. Dass damit eine gute Sache, nämlich die energetische Sanierung von Gebäuden, teilweise mitfinanziert werden soll, macht diese Tatsache in meinen Augen nicht erträglicher. Dies gilt umso mehr, als die Finanzierung des nationalen Gebäudeprogramms mit dem Modell des Klimarappens fortgeführt werden kann, ohne dass die CO2-Abgabe auf Brennstoffen umgebaut werden muss. Somit ist die wichtigste Forderung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler, die kontinuierliche, langfristige Sicherstellung der Finanzierung des Gebäudeprogramms, bereits erfüllt. Dafür ist die Umwandlung der Lenkungsabgabe oder zumindest eines Teils davon in eine Zwecksteuer gar nicht nötig.
Damit werde nachvollzogen, so Herr Bundesrat Leuenberger in der Debatte im Nationalrat, was von den Bürgerinnen und Bürgern ohnehin als Steuer angesehen werde. Auch dies spricht in meinen Augen nicht für diese Zweckbindung, sondern dafür, dass die CO2-Lenkungsabgabe eben von allem Anfang an keine Alternative zur ökologischen Steuerreform war.
Abgesehen davon stellt sich natürlich die Frage, ob wir damit das Richtige tun. Wir haben uns in der bisherigen Debatte meiner Ansicht nach viel zu wenig über Mitnahmeeffekte unterhalten. Die Gebäudesanierung ist uns allen wichtig, mir übrigens auch. Wir wissen, dass damit viel erreicht werden kann. Trotzdem: Das Problem rasch gesprochener Beiträge ist, dass die Umsetzung in den meisten Projekten nicht mehr im laufenden Jahr vorgenommen werden kann. Finanziert werden somit Projekte, welche ohnehin schon aufgegleist sind, oder Projekte, die auf Vorrat geplant und nun in der schlechten Wirtschaftslage kostengünstig umgesetzt werden. Bei Förderbeiträgen ist somit die Gefahr von grossen Mitnahmeeffekten immanent.
Nach meiner Auffassung müssten wir vorerst darüber diskutieren, ob unsere Steuern, Abgaben, Subventionen und Steuerabzugsmöglichkeiten nicht Fehlanreize bezüglich einer Ökologisierung der Wirtschaft und Gesellschaft enthalten. Ausgehend davon könnte das Departement dem [PAGE 293] Parlament dann Vorschläge unterbreiten, wie diese zu korrigieren sind.
In diesem Sinn bitte ich Sie, den Antrag auf Nichteintreten zu unterstützen.