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Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-25

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit und somit dem Nationalrat zu folgen.

Dass hinter vielen Scheinehen nur ein einziges Ziel steht, nämlich ein Bleiberecht in der Schweiz zu erhalten, ist unbestritten. Das weiss selbstverständlich auch Kollegin Anita Fetz. Jeder abgewiesene Asylsuchende weiss, dass er nicht ausreisen muss, sobald er beim Standesamt eine Heirat anmeldet. Dementsprechend gross sind denn auch die Klagen aus der Bevölkerung, vor allem aber von den zuständigen, betroffenen Zivilstandsbeamten, die selbstverständlich sofort merken, wenn etwas nicht stimmt. Das hat mit Diskriminierung und Liebe über die Landesgrenze hinweg weiss Gott nichts zu tun.

Doch ausgerechnet die Zivilstandsbeamten haben heute keine gesetzlichen Grundlagen - entgegen Ihrer Meinung, Frau Fetz -, um solche Scheinehen zu verhindern. Es gibt sogar Kantone, Zürich gehört dazu, die eine solche Verhinderungspraxis ausdrücklich verbieten. Da wird nach wie vor standhaft die Meinung vertreten, das Führen einer Scheinehe sei kein Straftatbestand. Das lässt sich auch mit der etwas verbesserten Regelung im neuen Ausländergesetz nicht verhindern. Dazu sind die rechtlichen Grundlagen nach wie vor nicht vorhanden.

Dabei geht es nicht um Kavaliersdelikte. Es geht um Missbrauch, um Gesetzesverstoss und um Kriminalität. 30 000 Franken, nicht mehr und nicht weniger, soll ein Kosovo-Albaner laut Staatsschutzbericht des Bundesamtes für Polizei einer Schweizer Sozialhilfeempfängerin für eine vorübergehende Heirat bezahlt haben. Im Rotlichtmilieu werden Scheinehen zwischen Ausländern und Schweizern systematisch organisiert. Hier geht es um organisierte Kriminalität. Anfang Mai 2009 hat die Kantonspolizei Zürich ein regelrechtes Schneeballsystem aufgedeckt, und das war Zufall. Sie ermittelt jetzt gegen acht Frauen und Männer, die Schweizer bzw. Schweizerinnen geheiratet haben, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Und dies ist nur ein Beispiel unter Tausenden.

Mit der parlamentarischen Initiative Brunner Toni lässt sich dagegen einfach und wirkungsvoll vorgehen, und die Gesetzeslücke lässt sich schliessen. Das Wichtigste an dieser Vorlage ist die Vorschrift: Wer nicht Schweizer Bürger ist, muss eine gültige Aufenthaltsbewilligung oder ein gültiges Visum vorweisen können. Die Zivilstandsbeamten sollen Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem erhalten. Das ist etwas vom Wichtigsten: So kann die Praxis in den Kantonen vereinheitlicht und die Zusammenarbeit massiv verbessert werden.

Es ist nun wirklich höchste Zeit, dass hier etwas unternommen wird, und ich glaube, die Mehrheit ist hier auf dem richtigen Weg.