Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-25
Wortprotokoll
Vielleicht vorweg, Herr Ständerat Frick: Ich wurde gerade informiert, dass die Antwort des Bundesrates auf Ihre Interpellation am 22. Mai 2009, also am letzten Freitag, dem Ratssekretariat offensichtlich fristgerecht zugestellt worden ist. Das ist der Beleg. Donnerstag war Auffahrt. Ich möchte mich aber in aller Form entschuldigen: Das ist sehr knapp und sehr kurz. Aber immerhin ist die Antwort am letzten Freitag bei Ihrem Ratssekretariat eingetroffen, das hat man mir jetzt gerade bestätigt. Ich akzeptiere selbstverständlich Ihre Beanstandung, dass das sehr kurzfristig sei, auch wenn die Antwort am Freitag bei Ihnen eingetroffen ist oder hätte eintreffen können, und ich möchte mich dafür auch entschuldigen. Es soll in keiner Art und Weise eine Geringschätzung Ihres Rates sein, das möchte ich betonen. Wir werden uns bemühen, das etwas zeitgerechter zu tun. Das zum Ersten.
Nun zum Zweiten: Hier geht es allein um die Frage der A-Casino-Besteuerung. Es geht nicht um die Voraussetzungen für Einschränkungen bei den B-Casinos. Es geht auch nicht um die Frage einer umfassenderen Revision. Wir werden das Spielbankengesetz, das ist bekannt, einer Revision unterziehen und gleichzeitig auch das Lotteriegesetz. Sie haben verschiedene gleiche Bestandteile, die wir auch miteinander behandeln müssen. In diesem Zusammenhang werden wir die Fragen, die die B-Casinos und die verschiedenen Einschränkungen betreffen, behandeln.
Hier geht es um die Frage des Spielbankengesetzes. Gemäss Artikel 41 Absatz 1 ist der Satz der Spielbankenabgabe vom Bundesrat so festzulegen, "dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rendite" - immer noch eine angemessene Rendite - "auf dem investierten Kapital erzielen können". Die Absicht des Gesetzgebers war, zu hohe Renditen zugunsten der AHV abzuschöpfen - was auch immer "zu hohe Renditen" heisst, denn die Spielbanken werden nie die Auffassung haben, ihre Renditen seien "zu hoch".
Das, was hier von den A-Casinos eingenommen wird, geht voll in die AHV; was von den B-Casinos eingenommen wird, geht zu 60 Prozent in die AHV und zu 40 Prozent in die kantonalen Kassen. Die Rentabilität war 2007 bei den A-Spielbanken über 17 Prozent. Man hat sich Anfang 2009 die Frage gestellt, ob man eine Verschärfung der Progression vorschlagen solle; das wäre aufgrund dieses Resultats denkbar gewesen. Der Bundesrat hat - ich meine: richtigerweise - darauf verzichtet. Aber, und das ist auch festzuhalten, es gibt immer noch relativ hohe Renditen. Man ist auch in früheren Diskussionen davon ausgegangen, dass man im Minimum eine Angleichung der - nach Auffassung der ESBK und des Bundesrates - sachlich nicht begründbaren Differenz der Progressionsschwellen der A-Spielbanken gegenüber den B-Spielbanken haben sollte. Auch B-Spielbanken haben Aufwendungen, die sich durch die aufsichtsrechtlichen Vorschriften ergeben, auch B-Casinos haben Investitionen, die sich genauso ergeben wie bei A-Casinos auch. Dennoch haben B-Casinos heute nach wie vor angemessene Renditen. Wir haben tatsächlich festgehalten, dass gewisse A-Casinos - nicht alle - vielleicht noch ein Optimierungspotenzial hätten.
Zur Frage, wie diese Steuersätze zu behandeln sind: Nach der Spielbankenverordnung sind die Steuersätze nicht an die Konzessionen gebunden, sondern es wird im Gegenteil festgehalten, dass sie dann den Änderungen der Verordnung folgen würden. Das heisst, die Konzession folgt der Änderung der Verordnung. Es gibt hier nicht eine bestimmte Verbindung, dass man sagen könnte, wenn man eine Konzession habe, sei die Höhe der Spielbankenabgabe sakrosankt.
Zur Frage des vollen Ausgleichs der kalten Progression: Die kalte Progression wird heute dadurch berücksichtigt, dass [PAGE 309] der Steuertarif, der vom Bundesrat genehmigt werden muss, sich danach ausrichtet, wie hoch die Rentabilität ist, also in diesem gleichen Verhältnis ist. Bei der Rentabilität wird ja die Steuerbelastung eines Unternehmens mitberücksichtigt. Das war auch mit ein Grund, warum wir - zu Recht beanstandet von Herrn Frick - mit der Antwort etwas lange gewartet haben: Wir haben noch die Zahlen aus dem Jahr 2008 erhalten und ersehen daraus, dass die A-Casinos im Jahr 2008 punkto Rentabilität nicht massgebend schlechter gelaufen sind. Im Jahre 2007 waren es 17,1 Prozent Rentabilität, im Jahr 2008 war es eine Gesamtkapitalrendite von immer noch 16,39 Prozent. Man kann das nicht gerade als schlecht bezeichnen. Es ist aber so, und das ist auch richtig erwähnt worden, dass jetzt im Jahr 2009 natürlich eine Rentabilitätseinbusse erfolgen wird: Zum einen wegen der Wirtschaftslage, zum anderen stellt man jetzt auch fest, dass die Rauchverbote - auf diese wurde vorhin bei einer Kantonsverfassungsrevision von Herrn Inderkum hingewiesen - in verschiedenen Restaurants sogar auf die Spielcasinos, die solche Annexbetriebe haben, gewisse Auswirkungen haben.
Trotzdem, wenn man heute die Mindereinnahmen hochrechnet, die jetzt in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber den ersten vier Monaten des letzten Jahres erzielt wurden, kommt man immer noch auf eine Rendite von über 11 Prozent zu liegen, auch bei den A-Casinos. Hier muss man einfach sagen: Wenn man das über alle A-Casinos anschaut, sieht man, dass das Ergebnis vom A-Casino in Lugano etwas gedrückt wird. Es hat trotz einigen betrieblichen Turbulenzen letztes Jahr über 10 Millionen Franken in Sponsoring- und Marketingprodukte gesteckt und ist natürlich auch damit etwas in Schwierigkeiten geraten. Das wird sich, denke ich, ausgleichen lassen, da kann man mit betrieblichen Massnahmen etwas machen und damit vielleicht auch die Gesamtkapitalrendite wieder etwas hinaufbringen.
Das ist die Situation. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wir gestützt auf das Spielbankengesetz und auf die Verordnung verpflichtet sind, diese Angleichung bei den B- und A-Casinos zu machen. Wir sind der Auffassung, dass wir das in sehr zurückhaltender Art gemacht haben.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass hier in erster Linie die ESBK zuständig ist. Das ist eine unabhängige ausserparlamentarische Behördenkommission. Sie stellt Antrag an das EJPD, und wir stellen dann Antrag an den Bundesrat. Ich sage das, weil erwähnt wurde, man habe das Gespräch mit den Kantonen vom EJPD aus nicht geführt. Es ist natürlich auch in erster Linie Sache der ESBK, diese Gespräche zu führen. Ich führe diese Gespräche auch, gehe aber davon aus, dass das Gespräch mit den Kantonen gesucht wurde.