Maurer Ueli · Bundesrat · 2009-05-26
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2009-05-26
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten und aus den Kindern der Vergangenheit Kinder der Zukunft zu machen. Es sind zwei Instrumente, die das Parlament gewünscht hat, und der Bundesrat kann ihnen zustimmen.
Zuerst zum sicherheitspolitischen Bericht: Sie haben ja im Militärgesetz das Controlling über die Armee, also den Kontrollbericht, eigentlich einen Tätigkeitsbericht der Armee, den wir Ihnen zustellen müssen; das ist im Militärgesetz enthalten. Dieser sicherheitspolitische Bericht ist aber nicht nur ein Bericht über die Armee, sondern Sicherheitspolitik ist breiter gefasst. Ich meine, dass es gerade jetzt, nach diesen Anhörungen, die wir durchgeführt haben, durchaus Sinn macht, einen sicherheitspolitischen Bericht alle vier Jahre im Parlament zu diskutieren; nicht weil es zu einem Routinegeschäft werden soll, sondern weil es von einer gewissen Bedeutung ist. Was wir jetzt feststellen, ist eigentlich gerade, dass wir die Kantone innerhalb dieses sicherheitspolitischen Berichtes oder innerhalb der Sicherheitspolitik fast ausgeklammert haben.
Mit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 haben wir uns eigentlich mit den Steuerungsmassnahmen des Bundes befasst, also mit der Armee. Sicherheitspolitik ist in unserem Land aber etwas, was sehr viel weiter gefasst ist und in unserem föderalistischen System den Kantonen eine ganz wichtige Rolle zuweist, denn eigentlich hat der Kanton praktisch in jeder vorstellbaren sicherheitspolitischen Situation die Mittel der ersten Stunde: Es sind dies die Polizei, die Blaulichtorganisationen, der Bevölkerungsstab, der kantonale Führungsstab, die Polizeikonkordate; das eskaliert, wenn schon, von unten nach oben. In diesem sicherheitspolitischen Bericht haben wir die Möglichkeit, die Kantone in die Sicherheitspolitik einzubeziehen. Ohne Kantone läuft in der Sicherheitspolitik in unserem Land nichts, das müssen wir sehen.
Es wäre meiner Meinung nach falsch, wenn wir den sicherheitspolitischen Bericht auf Stufe Bund und auf Stufe Armee beurteilen würden; das wird ihm nicht gerecht. Ich glaube, dass die Auseinandersetzung mit der Sicherheitspolitik, mit den Kantonen, mit den Mitteln der ersten Stunde alle vier Jahre absolut notwendig ist. Wir müssen ja zum Glück in den nächsten Jahren nicht von einer Panzerschlacht in Europa ausgehen, aber wir müssen durchaus von Situationen ausgehen, in denen eine Lage eskalieren kann. Das beginnt in den Kantonen, der Bund hat dann Koordinationsaufgaben. Der sicherheitspolitische Bericht gibt dem Parlament die Möglichkeit, sich mit der Sicherheitspolitik, mit den Kantonen auseinanderzusetzen. Hierin sehe ich die Bedeutung des vierjährlichen sicherheitspolitischen Berichtes. In einem Umfeld, in dem sich sehr vieles rasch ändern kann, glaube ich, dass es wichtig und notwendig ist, dass sich das Parlament damit auseinandersetzt, was Aufgabe des Bundes ist, was Aufgabe der Kantone ist, wer wann in welcher Lage führt, wie das organisiert wird. Das muss auch geübt werden. In dem Sinne schaue ich den sicherheitspolitischen Bericht in seiner Regelmässigkeit als wichtiges Instrument des Parlamentes und auch des Bundesrates an, um sich eben mit den Kantonen auseinanderzusetzen, sich Rechenschaft darüber zu geben, wer für was zuständig ist; das gerade auch darum, weil in der Politik die Köpfe ja immer wieder wechseln: In den 26 Kantonen ist schon nach vier Jahren nichts mehr gleich, wie es vorher war; es sind andere Leute verantwortlich.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, dem vierjährlichen sicherheitspolitischen Bericht zuzustimmen, weil Sicherheitspolitik etwas Wichtiges ist und weil die Auseinandersetzung mit den Kantonen, mit der Polizei, mit den Blaulichtorganisationen, mit dem Bevölkerungsschutz, mit all den Führungsstäben, die wir haben, etwas ganz Zentrales ist. Sicherheitspolitik muss in dem Sinn meiner Meinung nach etwas Praktisches sein, über das man diskutiert, das man übt, und nicht nur etwas Theoretisches, das man vielleicht alle zehn Jahre einmal hervornimmt und worüber man sich Rechenschaft gibt. Gerade aus der Sicht der Kantone, meine ich, wäre es von Wert, sich alle vier Jahre darüber Rechenschaft zu geben, wo man steht, wer welche Aufgaben zu bewältigen hat und welche Mittel dafür zur Verfügung stehen und ausgebildet werden müssen. In dem Sinne bitte ich Sie, diesem ersten Punkt zuzustimmen. [PAGE 324]
Zum Rüstungsprogramm: Hier geben Sie natürlich auf den ersten Blick etwas aus den Händen, indem Sie nicht jährlich über einen Rüstungskredit bestimmen können. Ich bin allerdings der Meinung, dass Sie trotzdem genügend Einflussmöglichkeiten haben. Wir haben den Masterplan, den wir in der Sicherheitspolitischen Kommission diskutieren und zur Verfügung stellen. Darin sehen Sie einen Zeitraum von bis zu acht Jahren, den wir ausleuchten, in dem wir die Beschaffungsschwergewichte legen. Sie können also in diesem Masterplan Einfluss nehmen, und Sie können zusätzlich natürlich jedes Jahr über das Budget entsprechend Einfluss nehmen. Sie geben zwar unmittelbar etwas Kompetenz ab, indem Sie einen Rahmenkredit bewilligen, Sie haben aber meiner Meinung nach trotzdem die Möglichkeiten, über diese anderen Mittel Einfluss zu nehmen. Die Armee selbst würde es Ihnen danken, wenn sie innerhalb dieser vier Jahre etwas mehr Planungssicherheit hätte und wüsste, worüber sie verfügt, und diese Rüstungsbeschaffung etwas längerfristig planen könnte. Der Armee tun Sie damit also einen Gefallen.
Zusammenfassend sage ich, dass Sie zwei Instrumente haben: die Sicherheitspolitik und das Rüstungsprogramm; Sie entscheiden darüber. Der Bundesrat ist bereit, beiden Vorlagen zuzustimmen. Beide machen an und für sich Sinn; auch dieser vierjährige Rhythmus macht durchaus Sinn, sowohl beim sicherheitspolitischen Bericht wie beim Rüstungsprogramm. In dem Sinne - um auf Herrn Ständerat Bürgi zurückzukommen - machen Sie die Kinder der Vergangenheit zu Kindern der Zukunft.