Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-26
Wortprotokoll
Ich bin Kollege Stadler und damit der Redaktionskommission dankbar, dass die Redaktionskommission diese Bestimmung überprüft hat. Das zeigt einmal mehr, dass derartige Finessen im Rahmen von Gesetzesberatungen häufig nicht erkannt werden und die Ungereimtheiten erst an den Tag kommen, wenn sich die Redaktionskommission darüber beugt.
Ich hatte keine Gelegenheit, mit der Kommission darüber zu sprechen, ich spreche also im eigenen Namen. Mit anderen Worten: Ich denke, dass das Anliegen von Kollege Stadler absolut berechtigt ist und dass es Aufgabe der Redaktionskommission ist, diese Unklarheit - nämlich das Verhältnis zwischen der Verordnungskompetenz und dem gleichzeitig damit verbundenen Auftrag an den Bundesrat, eine Botschaft für eine Gesetzesänderung zu verfassen - im Rahmen ihrer Arbeiten auszuräumen.