Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27
Wortprotokoll
Diese Motion hat gewissermassen - und ich sage das durchaus mit einigem Bedauern und keineswegs etwa mit anderen Untertönen - ihr Verfalldatum überschritten. Sie stammt aus dem Jahr 2005 und entsprach dazumal angesichts der Schuldenentwicklung einem berechtigten Anliegen. Verlangt wurde ein Konzept für den Abbau der Bundesschulden, wobei auch die Veräusserung von Bundesbeteiligungen Berücksichtigung finden sollte. Dieses Konzept sollte bis Ende 2006 vorliegen, so der ausdrückliche Motionstext. Heute schreiben wir 2009, was aufzeigt, dass die Motion im engen Sinne gar nicht mehr erfüllt werden kann. Allerdings hat der Nationalrat die Behandlungsfrist Ende 2007 noch verlängert, bevor er die Motion am 9. März 2009 diskussionslos mit 92 zu 90 Stimmen angenommen hat. Hierin liegt zweifellos eine gewisse Widersprüchlichkeit.
Die Finanzkommission legt denn auch in ihrem Antrag auf Ablehnung der Motion den Finger nicht primär auf den geforderten, schon weit zurückliegenden Erfüllungstermin. Sie will, das sei klar gesagt, damit auch kein falsches Zeichen hinsichtlich einer Schuldenwirtschaft aussenden. Vielmehr ist dem Anliegen der Motion auch künftig volle Aufmerksamkeit zu schenken. Unsere noch relativ vertretbare Schuldenbelastung dürfte ganz im Gegenteil in den nächsten Jahren einen gewissen Standortvorteil darstellen, wenn wir die Schulden und auch deren Verzinsung tief halten können. Das will der Bundesrat, und das wollen auch wir. Der Bundesrat hat mit seiner Sanierungsstrategie der vergangenen Jahre und insbesondere mit der Handhabung der Schuldenbremse einen gangbaren Weg aufgezeigt. Er weist in seiner Antwort auf die Motion ausführlich darauf hin. Inzwischen haben wir mit der Erweiterung der Schuldenbremse ein Loch dieses Instruments beim ausserordentlichen Haushalt behoben. Dies wird es ermöglichen, auch die ausserordentlichen Ausgaben besser in den Griff zu bekommen. Zugestandenermassen verbleibt der Bereich der Sozialversicherungen, in welchem die Ausgaben und die Einnahmen alles andere als kontrolliert erscheinen. Hier wird nicht zuletzt der Tatbeweis der kommenden IV-Abstimmung zeigen, wohin der Weg geht. Die vorliegende Motion hingegen wird da kaum weiterhelfen.
Für den mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung getroffenen Entscheid der Finanzkommission, die Motion im heutigen Zeitpunkt zusammen mit dem Bundesrat zur Ablehnung zu empfehlen, ist nun aber massgebend, dass die finanzpolitischen Zeichen völlig anders stehen als 2005. Auch wenn die Stossrichtung der Motion im Grundsatz durchaus stimmt, so schleckt doch keine Geiss weg, dass wir alles daransetzen müssen, nächstes und übernächstes Jahr ohne Erhöhung der Schulden durchzukommen. Wir haben bei der Behandlung der Staatsrechnung deutlich gesehen, dass wir aufgrund der Wirtschaftsentwicklung mit erheblich tieferen Einnahmen rechnen müssen. Die Ausgaben reduzieren sich dabei aber wohl im Bereich der Anteile an Einnahmen, vor allem also der Kantonsanteile, vom Durchgangsposten also. Im Übrigen werden die Ausgaben tendenziell sogar eher ansteigen, etwa bei der Arbeitslosenversicherung, selbst ohne dass weiter gehende Stabilisierungsmassnahmen zur Konjunktur beschlossen werden.
Zu guter Letzt wären grössere Ausgabenkürzungen zum Schuldenabbau zurzeit auch prozyklisch. Die Wirtschaftsbaisse wird sich wohl noch vertiefen. Auch dies spricht gegen eine Annahme der Motion. Sie kommt zum falschen Zeitpunkt.
Die Minderheit begründet ihre Haltung insbesondere damit, dass mit einer Ablehnung ein falsches Signal ausgesendet werde. Sie wird Ihnen das aber sicher selbst darlegen.