Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-05-27
Wortprotokoll
Jetzt bin ich doch gezwungen, ein paar Worte zu sagen, und zwar aufgrund der Frage von Herrn Ständerat Recordon, die ich aber in ein paar Sätzen beantworten kann.
Für uns ist entscheidend, dass wir den Letztberechtigten von Geldern kennen. Dieses Kriterium ist eben je nach Trust nicht erfüllt, und damit bekommen wir Probleme. Der Bundesrat will von sich aus nicht wieder solche Probleme schaffen, denn wenn der Letztberechtigte nicht bekannt ist, ist das ein Kriterium, unter dem die "non-compliant jurisdiction" behandelt wird. Das möchten wir uns nicht einhandeln. Wenn es sich aber zeigen sollte, dass gewisse Finanzplätze darauf beharren und das vielleicht sogar noch zementieren, wären wir wahrscheinlich doch gut beraten - und wenn es auch nur im Sinne einer Drohung wäre -, solche Überlegungen eben wieder ins Spiel zu bringen. Ich habe dieser Tage am Golf wieder gesehen, dass auf den Finanzplätzen eine sehr grosse Dynamik herrscht, dass der Kampf zwischen den Finanzplätzen, aber auch zwischen den Fisken unerbittlich geworden ist und dass sich die internationale Situation durch Druck auszeichnet. Den Druck haben auch wir gespürt, und wir wären unter Umständen gut beraten, uns hier auch etwas offensiver zu gebärden.
Aber letztlich ist das Kriterium wie gesagt: Wir wollen nicht wieder neue Schwierigkeiten bekommen, indem wir den Letztberechtigten von Geldern oder die Herkunft der Kapitalien, den Nutzniesser am Ende, nicht identifizieren können. Das ist das grosse Problem beim Trust.