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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-05-27

Wortprotokoll

Diese Motion hat uns etwas überrascht, muss ich sagen, weil wir eigentlich nicht das gleiche Problembewusstsein haben wie der Motionär. Wir sind der Meinung, dass das Börsenwesen in unserem Land von der Struktur, von der Organisation, von der Gestaltung her gut organisiert ist, gut funktioniert, im Gegensatz übrigens zu anderen Börsen. Wir hätten also, wenn schon, eher vermutet, dass man hier - was wir übrigens auch tun - die Frage der Marktaufsicht unter Einschluss der Börsentätigkeit thematisiert. Das ist auch eine Frage, die wir jetzt vertieft geprüft haben, und wir werden uns zu diesem Bereich auch bald äussern, nachdem sich eine Expertenkommission intensiv damit beschäftigt hat.

Die Börse ist eine privatrechtliche Organisation in der Schweiz, aber die Aktien sind eben nicht an der Börse, sie werden nicht gehandelt. Aber es ist sichergestellt, dass im Kontext eines Rahmengesetzes eben die Selbstregulierung mit Mindestvorschriften vertreten ist. Die Aktionäre dieser Börse sind Grossbanken, Auslandbanken, Handels- und Vermögensverwaltungsbanken, Kantonalbanken, Privatbankiers, Regional- und Raiffeisenbanken; eigentlich sind alle dabei. Das sind ja die Hauptakteure in diesem Bereich. Die Aufsicht funktioniert nach unserem Dafürhalten eigentlich gut.

Was uns aber bei dieser Motion eigentlich besonders in die Nase gestochen hat, ist die Frage einer Vertretung der öffentlichen Hand im Verwaltungsrat. Das ist etwas, was wir ablehnen, denn wir sind ja letztlich auch wieder für die Beaufsichtigung der Börse verantwortlich. Dann hätte man auf der einen Seite einen Verwaltungsrat - der ist dann verantwortlich -, und auf der anderen Seite muss die Finma beaufsichtigen. Gegenüber solchen Konstrukten habe ich Vorbehalte, denn gerade dann, wenn es darauf ankommt, wenn einmal irgendwo vielleicht auch unbequeme Dinge entdeckt werden, wenn man dann handeln sollte, sind eben solche Dinge gefährlich. Auf der einen Seite hat man eine staatliche Beteiligung im Verwaltungsrat, auf der anderen Seite hat man die Verpflichtung zur Marktaufsicht, und das kann sich eben beissen.

Das ist der Hauptpunkt, von dem her ich Ihnen empfehlen möchte, diese Motion abzulehnen.