Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27
Wortprotokoll
Ich bin von der Antwort des Bundesrates zum grössten Teil befriedigt. Vielleicht kann er auf eine Frage noch eine ergänzende Antwort geben, und dann bin ich vollkommen befriedigt.
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort und erlaube mir zwei Bemerkungen zu zwei Bereichen. Der Bund und die Kantone haben sich natürlich an die jährlichen [PAGE 379] Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank in der respektablen Höhe von 2,5 Milliarden Franken gewöhnt. Sie sind feste Bestandteile der entsprechenden Voranschläge und Finanzpläne. Mit Befriedigung habe ich die Ausführungen des Bundesrates in seiner Antwort zur Kenntnis genommen. Er schreibt: "In Anbetracht der gegenwärtigen Höhe der Ausschüttungsreserve sollte für die nahe Zukunft die jährliche Ausschüttung an Bund und Kantone in der Höhe von 2,5 Milliarden Franken gewährleistet sein." Es stellt sich natürlich sofort die Frage, was der Bundesrat unter "naher Zukunft" versteht. Ist das morgen? Ist das übermorgen? Schlussendlich hängt alles sehr mit der Entwicklung der Ausschüttungsreserven zusammen. Aufhorchen lassen muss uns deshalb folgende Stelle in der Antwort des Bundesrates: "Je nach Entwicklung der Finanzmärkte muss eine Reduktion der Ausschüttung an Bund und Kantone erwogen werden." Was will ich damit sagen? Bund und Kantone tun sehr gut daran, sich bewusst zu sein, dass die heute und in naher Zukunft erheblichen Ausschüttungen vermutlich nicht einfach für immer in Stein gemeisselt sind.
Ich komme zur zweiten Bemerkung: In Ziffer 4 meiner Interpellation habe ich die Frage aufgeworfen, mit welchen Steuerausfällen infolge der Finanzmarktkrise in den nächsten Jahren gerechnet werden muss. Da ist die Antwort des Bundesrates doch etwas zu allgemein ausgefallen. Welches war der konkrete Hintergrund meiner Frage? Fast ein Viertel der Unternehmenssteuern stammt von den beiden Grossbanken. Wenn wir die Geschäftszahlen von UBS und CS betrachten, sehen wir, dass auf Jahre hinaus mit erheblich tieferen Steuern der beiden Grossbanken gerechnet werden muss. Die UBS verbuchte im Geschäftsjahr 2008 meines Wissens eine Steuergutschrift von rund 6,8 Milliarden Franken. Der grösste Teil betrifft Gutschriften für die Zukunft, denn für die Steuerrechnung 2009 und die folgenden Jahre können allfällige Gewinne mit den Verlusten der Jahre 2007 und 2008 verrechnet werden.
Die Schweiz erlaubt eine Verrechnung der Verluste über die folgenden sieben Jahre. Das tönt so theoretisch. Was kann das konkret bedeuten? Sollte die UBS 2009 einen Gewinn von 1 Milliarde Franken erzielen, müsste sie Steuern von rund 200 Millionen bezahlen. Diese würden aber entfallen, weil die Bank diesen Gewinn mit früheren Verlusten verrechnen könnte. Wenn wir nun von einer Steuerquote von rund 20 Prozent ausgehen, könnte die UBS in den nächsten sieben Jahren, das heisst bis ins Jahr 2015, einen kumulierten Gewinn von rund 30 Milliarden erzielen, ohne einen einzigen Franken an Steuern zu bezahlen.
Ich habe gemeint: Hat der Bundesrat in seiner Antwort auch dies berücksichtigt? Die Antwort des Bundesrates befasst sich meines Erachtens vor allem mit den Auswirkungen der Konjunktur auf die Steuereinnahmen und meines Erachtens weniger mit den Steuerausfällen bei den beiden Grossbanken. Ich bringe es nochmals auf den Punkt: Von den heutigen Unternehmenssteuern von 13 Milliarden Franken pro Jahr stammen etwa 3,3 Milliarden von den Banken und davon der grösste Teil von UBS und CS. Fehlt nun in den nächsten Jahren dieser Viertel bzw. ein grosser Teil davon, so fehlen beim Staat Milliarden. Vielleicht sind es dann nicht lediglich 2,7 Milliarden Franken, wie es in der Antwort des Bundesrates steht, sondern schlussendlich mit den konjunkturbedingten Steuerausfällen 4 bis 5 Milliarden. Und das ist doch von einer gewissen Relevanz.