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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27

Wortprotokoll

Wir haben eigentlich in der letzten Debatte bereits teilweise auf diese Motion vorgegriffen. Ich hatte mich auch in die Rednerliste eingetragen und hätte beim letzten Traktandum auch, wie es Frau Sommaruga getan hat, zu dieser Motion gesprochen.

Ich halte mich hier kurz. Worum geht es bei dieser Motion des Nationalrates? Es geht im Kern darum, dass der Bundesrat von der Finma verlangen soll, dass sie die Weisungen, sprich das Rundschreiben zur Vergütungspolitik der Schweizer Banken, bis Ende Mai 2009 veröffentliche. In einem zweiten Hauptpunkt geht es darum, dass er von der UBS verlangen soll, dass die Finma-Weisungen von ihr ab 2009 einzuhalten seien, dies auch bei den ausstehenden Vergütungen des vergangenen Jahres. Das ist der Kern der ganzen Geschichte.

Wenn ich etwas zurückblicke, stelle ich fest, dass der Text der nationalrätlichen Motion fast wörtlich dem entspricht, was unsere Finanzkommission am 16./17. Februar 2009 als Erklärung beschlossen und dem Bundesrat in einem Brief mitgeteilt hat: Er solle exakt in dieser Richtung auf die Finma einwirken. Wir haben damals nicht die Form der Motion gewählt, um die Sache zu beschleunigen, damit die Finma tatsächlich bis im Mai tätig werden könne. Diese Motion entspricht also einem Antrag der Finanzkommission dieses Rates an den Bundesrat, den wir ihm bereits im Februar schriftlich mitgeteilt haben.

Wir haben vom Vertreter der Finma, von Herrn Direktor Raaflaub, in der Folge an der Sitzung der Finanzkommission vom 4./5. Mai zum Zeitplan mitgeteilt bekommen, der Finma-Verwaltungsrat werde das Rundschreiben voraussichtlich im Mai verabschieden; anschliessend werde es in eine Anhörung gehen. Geplant sei zurzeit eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2010. Beim Lohnsystem UBS 2009 gehe man davon aus, dass die zentralen Regeln schon für 2009 auf die UBS angewendet würden. Das war eigentlich exakt unsere Forderung.

Ich muss Ihnen gestehen: Ich ärgere mich, dass heute das Rundschreiben der Finma nicht vorliegt. Es ist mir gesagt worden, es werde nächste Woche publiziert werden. Das freut mich. Ich hoffe, es ist auch so. Aber es wäre unverzichtbar gewesen, dass die Sache heute für diese Diskussion auf dem Tisch des Hauses gelegen hätte! Und ich ärgere mich! Ich sage das noch einmal, Sie sehen mir das vielleicht auch an. Trotzdem ist die Motion natürlich nach wie vor richtig. Wir haben hierüber ohne Gegenstimme entschieden. Wir bitten Sie, diesen Entscheid, der im Übrigen auch dem Antrag des [PAGE 366] Bundesrates entspricht, zu unterstützen und in diese Richtung zu wirken. Ich sage noch einmal: Ich hoffe, dass das Rundschreiben kommt und dass auch das zweite Anliegen der Motion Beachtung findet, wonach die zentralen Weisungen des Rundschreibens schon dieses Jahr auf das Lohnsystem der UBS angewendet werden sollen!

Ich bitte Sie um Annahme der Motion.