Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27
Wortprotokoll
Ich verstehe, dass diese Thematik grosse Wellen wirft. Wenn ich zurückblicke, muss ich auch sagen, dass die UBS-Verantwortlichen die Zeichen der Zeit ganz offensichtlich nicht verstanden haben. Wir haben in diesem Rat und auch im Nationalrat im letzten Winter mit Stichentscheiden des Präsidenten und der Präsidentin zweimal zu einer Bonusfrage Stellung genommen. Reagiert wurde nicht, es wurden trotzdem Boni in Milliardenhöhe gesprochen. Der neue Verwaltungsratspräsident ist als Hoffnungsträger angetreten, er sollte in der obersten Banketage für Bodenhaftung sorgen. Leider hat er mit seinen ersten Äusserungen viele Hoffnungen und viel Kredit verspielt. Ganz offensichtlich werden wieder Mitarbeitende mit zweistelligen Millionenentschädigungen eingestellt. Dies ist aus meiner Sicht für eine Bank, die am Futtertrog des Bundes hängt, schlicht nicht angebracht. Handlungsbedarf besteht vor allem deshalb, weil die Verantwortlichen die Signale nicht aufgenommen haben und auch heute noch völlig unsensibel handeln. Ich bin grundsätzlich ein geduldiger Mensch. Aber alle Geduld und alles Verständnis haben einmal ein Ende.
Die vorliegende Motion besteht aus fünf Ziffern. Am ehesten könnte man noch Ziffer 5 zustimmen, dass der Bund sich aus dem Engagement zurückzieht. Aber das ist eigentlich die ursprüngliche Absicht des Bundesrates. Weshalb sollten wir in dieser Frage den Bundesrat nochmals in seiner Absicht bekräftigen?
Die Kommission hat ja diese fünf Ziffern einzeln beraten und Ziffer 2 mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen. Heute stelle ich fest, dass dieses knappe Ergebnis in der Kommission für diese eigentlich der Auftrag hätte sein müssen, sich mit dieser Frage vertiefter auseinanderzusetzen. Gemäss Artikel 121 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes können ja die Kommission wie auch der Bundesrat eine Motion ändern. Dies haben wir aus meiner Sicht verpasst. Auch der Bundesrat hat es verpasst, dieses knappe Ergebnis und die Entwicklungen in den letzten Monaten zu berücksichtigen und allenfalls einen anderen Antrag zu dieser Motion zu stellen.
Wie im Antrag von Kollege Brändli steht, bestünde die Möglichkeit, die Motion auf das Rundschreiben der Finma abzustimmen, auf das Rundschreiben also, das jetzt in Aussicht gestellt wird. Die Erfahrung zeigt aber, dass immer irgendetwas in Aussicht gestellt wird - nur wissen wir nicht, ob es dann auch eingehalten wird. Wir werden dann ja aber im nächsten Traktandum die Möglichkeit haben, den diesbezüglichen Vorstoss der Finanzkommission zu unterstützen und zu bekräftigen.
Der vorliegende Motionstext ist auch aus meiner Sicht eindeutig nicht der Weisheit letzter Schluss. Zu überlegen wäre beispielsweise eine Branchenorientierung - die Post und die SBB, die erwähnt werden, haben mit einer Grossbank herzlich wenig zu tun; am nächsten kommt ihr noch die ebenfalls erwähnte Schweizerische Nationalbank. Ich erinnere zudem daran, dass der Bund bei Post und SBB am Eigenkapital beteiligt ist; bei der UBS ist das nicht der Fall. Wir haben eine Wandelanleihe, und erst wenn sie gewandelt wird, wäre die Situation ähnlich. Aus meiner Sicht wäre auch eine Orientierung an den Kantonalbanken mit Staatsgarantie zu prüfen. Ein Salärsystem in Analogie zu jenen der Kantonalbanken wäre meines Erachtens auf alle Fälle prüfenswert.
Es gibt also viele Gründe, die Angelegenheit in der Kommission noch einmal zu prüfen und mit einem verbesserten Vorschlag ins Plenum zu kommen. Wenn dem Rückweisungsantrag nicht zugestimmt werden sollte, dann werde ich Ziffer 2 dieser Motion zustimmen. Der Antrag ist nämlich so formuliert, dass die Umsetzung noch genügend Spielraum zulässt: Verlangt wird eine Salärstruktur analog zu derjenigen von bundesnahen Unternehmen - analog. Ich frage mich allerdings, was "Salärstruktur" hier jetzt heisst. Geht es um den Höchstbetrag, den man noch bezahlen will? Geht es um das Verhältnis zwischen höchster und tiefster Entschädigung? Geht es um das Besoldungssystem insgesamt? Geht es um die Boni? Die Motion ist in diesem Punkt absolut offen; man könnte darüber also auch noch diskutieren. Und was heisst "analog"? Das öffnet auch den Raum für ziemlich jede Variante. Insofern ist auch dieser Vorstosspunkt völlig unproblematisch und könnte in einer späteren Diskussion noch geklärt werden. Der Entscheid, ob Zustimmung zum Rückweisungsantrag oder Annahme von Ziffer 2 der Motion, ist aus meiner Sicht eine Temperamentsfrage. Zustimmung zum Rückweisungsantrag gibt dem Parlament die Chance, aus der verunglückten Formulierung des Vorstosses etwas Zweckmässiges zu machen. Die Annahme von Ziffer 2 würde dazu führen, dass wir erst bei der gesetzlichen Umsetzung Klarheit hätten, was der Wille des Parlamentes effektiv im Detail war.
Deshalb stimme ich dem Rückweisungsantrag Brändli zu und würde bei dessen Ablehnung für die Annahme von Ziffer 2 eintreten.