Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-05-27
Wortprotokoll
Üblicherweise hat eine Motion zum Inhalt, den Bundesrat zur Vorbereitung einer Gesetzgebung zu verpflichten. Das ist bei dieser Motion nicht der Fall, sondern wir müssen, wenn sie angenommen wird, eine hochkarätige Expertenkommission einsetzen, die einen Bericht erstellt. An sich ist das kein gesetzgeberischer Auftrag. Aber die Geschehnisse der letzten beiden Jahre [PAGE 360] und die Konstellation der Schweizer Wirtschaft bringen uns dazu, zu sagen, ein solcher Bericht sei nötig.
Selbstverständlich - und hier bin ich mit der Kommissionspräsidentin einig - können wir nicht Geschäftsmodelle vorschreiben. Selbstverständlich können wir uns nicht mit den Strukturen gewisser Branchen auseinandersetzen. Aber was wir können, ist, eine Risikoevaluation zu erstellen und die entsprechenden Szenarien aus solchen Risiken abzuleiten. Das haben wir in einem Fall getan, und wir haben entsprechend Erfahrung, nämlich im Zusammenhang mit den Grossbanken. Dort wurde schon seit 2005 im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht und meinem Departement ein solches Szenario entwickelt, und wir haben entsprechende Vorbereitungen getroffen. Nicht zuletzt dank dieser Vorbereitungen war es eben auch möglich, rechtzeitig zu handeln.
Sie haben vorhin in der Debatte über die Geschwindigkeit der Gesetzgebung diskutiert. Diese Geschwindigkeit hängt manchmal auch vom Grad der Vorbereitung eines Geschäftes ab. Und wenn man sich mit entsprechenden Szenarien schon befasst hat, dann ist es eben einfacher, dann, wenn der sogenannte Ernstfall eintritt, auch zu handeln, weil dann gewisse Voraussetzungen für das Handeln schon vorhanden sind.
In diesem Sinne ist der Bundesrat mit dem Auftrag einverstanden und empfiehlt Ihnen, diese Motion anzunehmen.