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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2009-06-03

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-03

Wortprotokoll

Wenn wir diese Vorlage betrachten, dann sollten wir uns, bevor wir auf das Konzept eintreten, kurz überlegen, welches die drei Rahmenbedingungen sind, die sozusagen als übergeordnete Themen diese Vorlage bestimmen. Es ist erstens die Thematik der gesellschaftlichen Änderungen, die Gleichberechtigung, es ist zweitens die Thematik der Demografie und Alterung, und es ist drittens die Thematik Finanzbedarf der AHV und Nachhaltigkeit des Haushalts.

Kurz zur ersten Thematik: Es wurde von meinen Vorrednerinnen gesagt; es ist keine Frage, dass heute die gesellschaftliche Entwicklung so ist, dass die Frage des gleichen Rentenalters wirklich nicht mehr gestellt werden kann. Frau Kollegin Egerszegi hat auch sehr schön dargestellt, wie es am Anfang der AHV war. Die Reduktion des Frauenrentenalters war nur das Ergebnis voller Kassen in den Fünfziger- und Sechzigerjahren. Ich glaube, dieses Postulat soll und kann man nicht mehr hinterfragen.

Zur Demografie: Auch diese Angaben sind klar. Sie wissen, dass die Frauen in der Schweiz nach wie vor sechs bis sieben Jahre länger leben als die Männer. Das sind durchschnittlich auch sechs bis sieben Jahre längere Rentenbezüge. Die Lebenserwartung nimmt weiter zu. Das ist für mich kein Problem - nur damit das klar ist -, sondern Grund zur Freude. Aber es stellen sich damit ein paar Fragen in Bezug auf die Finanzierung unserer Sozialwerke. Auch aus dieser Optik kann nicht argumentiert werden, dass die Anpassung des Rentenalters nicht adäquat wäre. Sie ist immer noch sehr massvoll, auch im europäischen Kontext. Man kann zur Frage der Demografie festhalten, dass es in der Geschichte der Menschheit noch nie Generationen gab, in denen so viele Menschen und vor allem auch so viele Frauen relativ alt geworden sind, wie das in unseren westlichen Industrienationen der Fall ist. Das ist ein neues Phänomen, und das verlangt Anpassungen.

Zum Finanzbedarf und zum Haushalt: Herr Kuprecht hat die Zahlen dargelegt. Ich kann mich auf die Feststellung beschränken, dass es eine Anforderung für jede Generation ist, die Nachhaltigkeit des Haushalts bzw. das längerfristige Gleichgewicht der Leistungen, sprich Ausgaben, und der Einnahmen sicherzustellen.

Wie steht es mit der Vorlage, wenn wir diese drei Rahmenbedingungen nehmen? Die Vorlage weist einige klare Fortschritte auf: Die Anpassung des Rentenalters entspricht diesen Rahmenbedingungen, ebenso die Flexibilisierung, die einigen zu wenig weit geht. Aber es gibt klare Erweiterungsmöglichkeiten im Vorbezug und in den Aufschubregelungen für die AHV. Das ist ganz wichtig. Ein weiterer Fortschritt bezüglich der gesellschaftlichen Änderungen: Sie wissen, dass schon heute ein Drittel der 65- bis 70-Jährigen weiterarbeitet. Man sollte ihnen dafür ein Kränzlein winden. Das ist ein Segen für die AHV, und alle Massnahmen, die dazu beitragen, dass hier weiter nach oben flexibilisiert wird, entlasten die AHV. Die vorliegenden Massnahmen sind also vernünftig. Man kann sie als gewichtig oder weniger gewichtig werten. Sicher aber ist es keine Maus, die da geboren wurde, sondern es ist ein vernünftiger Beitrag zur Anpassung an die vorhin genannten drei Grundtendenzen in unserer gesellschaftlichen Entwicklung.

Wenn wir insgesamt das Resultat würdigen wollen, das unsere Kommission hier vorlegt, dann muss ich doch darauf hinweisen, dass es weitere Themen gibt, die in diese Gesamtbetrachtung einbezogen werden müssen. So wird die IV-Abstimmung ganz entscheidend sein, denn die Trennung des IV-Fonds von der AHV wird für die finanzielle Stabilisierung der AHV ganz wichtig sein. Sie haben vorhin auch dazu einige Zahlen gehört. Aktuell sind es 4 Millionen Franken pro Tag, die die IV der AHV als Schulden anlastet. Das muss aufhören, und deshalb ist die entsprechende Trennung der Fonds ganz entscheidend.

Es gibt noch weitere Dinge, die uns in dieser Session beschäftigen werden, etwa die Krippenfinanzierung und -förderung. Wenn die wirtschaftliche Tätigkeit der Frauen weiter verbessert werden soll - sie ist in der Schweiz zum Glück schon sehr gross -, gibt es auch hier Rahmenbedingungen, die dazugehören. In diesem Kontext aber ist diese Vorlage vernünftig. Wir empfehlen Ihnen auch, darauf einzutreten.

Selbstverständlich gibt es dann noch Diskussionen. Die Hauptdiskussion wird sich wohl um die Frage im Zusammenhang mit Artikel 40ter drehen, um die Frage, ob bei einem Rentenvorbezug eine reduzierte Kürzung ausgesprochen werden soll. Das bedeutet, Sie wissen es, ein Gesamtvolumen von 4 Milliarden Franken über zehn Jahre. Das wird sicher noch zu Diskussionen Anlass geben. Gemessen an [PAGE 457] den Postulaten der Gleichberechtigung, der Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der finanziellen Nachhaltigkeit des AHV-Fonds ist diese Vorlage aber insgesamt vernünftig.

Treten Sie ein; bei Artikel 40ter werden wir dann für die entsprechende Minderheit argumentieren.