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Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-08

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich dem Bundesrat danken, dass er bereit ist, dieses Postulat entgegenzunehmen. Wie der Bundesrat denke ich, dass es wichtig ist, die raumplanerischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union auf unser Land und insbesondere auf die Grenzkantone abzuklären. Dieses wichtige Anliegen ist von Grenzkantonen in die parlamentarische Gruppe "Boden und Bodennutzung" eingebracht worden. Nationalrat Ratti und meine Wenigkeit haben es übernommen, in beiden Räten ein entsprechendes Postulat einzureichen.

Der Bundesrat ist allerdings nur unter der Bedingung bereit, das Postulat entgegenzunehmen, dass die Frist für den Bericht auf Mitte 2002 angesetzt wird. Hier können wir uns sicher finden, Frau Bundesrätin. Auch die Frist, die der Bundesrat jetzt vorschlägt, ist für einen solchen Bericht ehrgeizig kurz; ich danke Ihnen dafür, denn Raumplanung ist ja primär Sache der Kantone. Diese sind hier vor allem gefordert. Das Bundesamt für Raumplanung hat die Raumplanung der Kantone zu koordinieren und besonders in solchen Bereichen zu unterstützen. Ich verstehe allerdings nicht, weshalb die Ratifikation der bilateralen Verträge abgewartet werden muss, bevor man sich über deren raumplanerische Auswirkungen Gedanken machen kann. Raumplanung ist eine langfristig prospektive, wichtige Tätigkeit. Gerade weil im Bundesamt für Raumplanung die personellen Ressourcen knapp sind - der Ständerat hat ja eine entsprechende Empfehlung (99.3055) zur Stärkung dieses Bundesamtes überwiesen -, sollte mit diesen wichtigen Abklärungen sofort begonnen werden. Vor allem die Grenzkantone - das Anliegen wird immer wieder an uns herangetragen - sind hier auf rasche Unterstützung seitens des Bundes angewiesen. Frau Bundesrätin, ich habe keinen Gesamtbericht verlangt, sondern es steht im Text, der Bundesrat solle einen ersten Bericht vorlegen. Ich gebe zu, die Formulierung ist vielleicht etwas unglücklich; ich hätte "einen ersten Bericht mit einer Grobanalyse des Handlungsbedarfs" schreiben sollen. Dass ein umfassender Bericht mehr Zeit braucht, ist selbstverständlich, und hier bin ich auch mit der Fristverlängerung einverstanden.

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, das Postulat in diesem Sinne entgegenzunehmen - aus meiner Sicht selbstverständlich auch mit der verlängerten Frist, aber mit einer Grobanalyse zuhanden der Kantone bis im nächsten Herbst; das sollte sicher möglich sein.