Brändli Christoffel · Ständerat · 2009-06-03
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-03
Wortprotokoll
Frau Fetz hat etwas Richtiges gesagt. Sie hat gesagt, die Erhöhung auf 65 Jahre sei grundsätzlich richtig und gerecht. Sie hat dann gesagt, die Anpassung werde auf Kosten der Frauen gemacht. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wir müssen doch sehen, dass Frauen und Männer gleiche Beiträge zahlen, gleiche Renten bekommen, dass Frauen während einer Grössenordnung von zwanzig Jahren, Männer während fünfzehn Jahren Renten beziehen. Das ist richtig so, das gehört zur Solidarität des Sozialwerks. Aber ich glaube, es ist falsch, wenn man angesichts dieser Fakten hier von einer ungerechten Behandlung spricht.
Nun ist es so, dass die jeweils übliche politische Diskussion stattfindet, wenn Sie hier Einsparungen von 700 Millionen Franken haben. Man diskutiert dann darüber: Wie können wir die 700 Millionen Franken verteilen? Die 700 Millionen Franken sind jedoch nicht als Cash vorhanden. Die sind, wie Sie sehen, wenn Sie die AHV-Rechnung anschauen, eben nicht vorhanden. Es ist eine Verbesserung der Rechnung, die eigentlich miserabel dasteht. Unsere Generation ist ja heute nicht mehr in der Lage, das, was die Urväter der AHV festgelegt haben, nämlich eine Jahresausgabe als Reserve bei der AHV zu halten, sicherzustellen. Dazu sind wir nicht mehr in der Lage. Wir haben bei der Krankenversicherung erlebt, was es heisst, die Reserven fahrlässig nach unten zu fahren. Und was tun wir hier? Wir sagen: Ja gut, dann reduzieren wir den Satz von 100 auf 70 Prozent, und dann ist die Reservehaltung wieder in Ordnung. Dann versprechen wir, dass wir korrigieren, wenn es unter 70 Prozent geht. Aber wenn es unter 70 Prozent geht, werden wir den Satz dann irgendwann einmal auf 50 Prozent reduzieren, und am Schluss schlittern wir in die genau gleichen Diskussionen wie bei der Krankenversicherung. Ich glaube, wir müssen nun ernsthaft diskutieren, wie wir unsere Sozialwerke rechtzeitig finanzieren.
Herr Stähelin hat nun die Patentlösung - er ist ja in der Finanzkommission -: Er sagt, es gehe ja nicht zulasten der AHV, es gehe zulasten des Bundes. Wir haben im September eine Volksabstimmung zur IV-Sanierung, wo es um 400 Millionen Franken Zinsen - für die Verzinsung der Schuld der IV - zulasten des Bundeshaushaltes geht. Jetzt kommen diese 450 Millionen Franken dazu; wir haben diese Woche wieder Hunderte von Millionen gesprochen. Das heisst, wir haben eine Belastung des Bundeshaushaltes von einer Milliarde Franken, und wir wissen doch ganz genau, dass in diesem Jahr ein Einbruch in der Wirtschaft erfolgt, der Mindereinnahmen bringt. Das wird in den nächsten Jahren auf massive Defizite hinauslaufen. Sie sagen das so salopp: Ja, das betrifft die AHV nicht! Ich meine, so können wir mit den Finanzen nicht umgehen.
Frau Maury Pasquier, natürlich kann man das zulasten der AHV machen - 700 Millionen Franken jährlich -, aber dann sind Sie nie mehr in der Lage, die Sicherheit dieses Sozialwerkes zu garantieren. Schauen Sie, wir sind bei der IV bald bei 15 Milliarden Franken Schulden; wir sind bei der Arbeitslosenversicherung bald bei 10 Milliarden Defizit; bei der AHV, wenn man es richtig rechnet, fehlen 10 Milliarden Franken; bei der Mutterschaftsversicherung werden wir in zwei, drei Jahren in defizitäre Zahlen hineingehen. Und in dieser Situation diskutieren wir hier relativ salopp, wie wir diese 700 Millionen Franken jetzt verteilen!
Wir haben ja im Jahre 2012 - ich gehe davon aus - das Jahr der Wahrheit. Da werden wir bei der 12. AHV-Revision darüber diskutieren, wie wir - und wir müssen es tun - die AHV längerfristig sichern. Wir können dann in einer Gesamtschau auch diskutieren, ob es punktuell einen Leistungsausbau braucht oder nicht. Aber wir können doch nicht jedes Mal hingehen und in jeder Session Hunderte von Millionen Franken neu beschliessen, obwohl das Geld gar nicht vorhanden ist.
Ich bin mir bewusst, dass es natürlich viel populärer ist, Geld zu verteilen. Ich bezweifle, dass dann die Volksabstimmung günstiger ausfällt, wenn wir diese Schuldenwirtschaft weiter betreiben. Ich bin eher der Meinung, dass es nun absolut notwendig ist, dass wir in Bezug auf die Sozialwerke eine intensive Diskussion vor dem Volk führen und dann auch hinstehen und sagen, wie die Situation ist. Denn so reiten wir diesen Staat zugrunde.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II (Kuprecht) zuzustimmen. Ich bin auch gegenüber Lösungen für eine Erleichterung beim vorzeitigen Bezug von AHV-Renten durchaus positiv eingestellt. Aber das muss im Zusammenhang mit der 12. AHV-Revision gemacht werden, und es sollten nicht bei jeder Vorlage wieder einige Hundert Millionen Franken ausgegeben werden, die eigentlich gar nicht vorhanden sind.