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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Ausgegangen wird von den heutigen Zahlen bzw. Beträgen; diese sind dann am Schluss anzupassen. Zu Absatz 5 nur folgende Bemerkung: Bei der AHV beträgt der Minimalbeitrag 382 Franken in der obligatorischen Versicherung und 764 Franken in der freiwilligen Versicherung. Die Änderung vom 50-fachen auf den 25-fachen Mindestbeitrag, wie sie nun im Antrag der Kommission vorliegt, hat eine Kombination in beiden Versicherungen zum Ziel. Der Maximalbeitrag beträgt 19 100 Franken in der obligatorischen und 38 200 Franken in der freiwilligen Versicherung.