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Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-12

Wortprotokoll

Herr Schiesser hat alle möglichen Argumente in absoluter Klarheit dargelegt. Ich kann mich daher sehr kurz halten. Es hat mich jetzt vor allem Herr Hofmann mit seinen drei Argumenten herausgefordert, die ich Ihnen doch ganz kurz widerlegen möchte.

Ich kann es nicht im Raum stehen lassen, dass hier die Glaubwürdigkeit ins Spiel gebracht wird. Es ist in der Tat so, dass die AHV zu vier Fünfteln durch Lohnprozente und zu einem Fünftel durch die öffentliche Hand finanziert wird. Wenn wir anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens 1998 beschlossen haben, dass es möglich sein soll, auch den Beitrag der öffentlichen Hand an die AHV bzw. die Wachstumsraten, die durch die demographische Entwicklung bedingt sind, durch dieses Mehrwertsteuerprozent zu finanzieren, dann kommt dieses Geld vollumfänglich der AHV zu. Dieses Geld soll nicht einfach in die Bundeskasse fliessen, sondern es soll ganz klar zur Finanzierung der demographiebedingten Mehrkosten der AHV gebraucht werden. Es ist nicht richtig, wenn jetzt davon gesprochen wird, es würde mit der Glaubwürdigkeit gespielt, dieses Geld würde einfach in der Bundeskasse versickern und nicht für die AHV gebraucht.

Zum zweiten Argument von Herrn Hofmann: In der 11. AHV-Revision ist vorgesehen - das ist im Vorentwurf des Bundesrates enthalten -, dass der AHV-Fonds auf 70 Prozent heruntergesetzt wird. Es kann also nicht damit argumentiert werden, es sei hier eine Notlage vorhanden und man müsse diese 400 Millionen Franken jetzt unbedingt dem AHV-Fonds hinzufügen, damit er wieder auf 100 Prozent aufgestockt wird. Es ist allgemein anerkannt, dass 70 Prozent durchaus reichen und dass der Fonds auf diesen Betrag zurückgestutzt werden kann.

Zum dritten Argument: Ich glaube ganz einfach, dass sich die Arbeitgeberverbände und auch die Gewerkschaften in dieser Frage etwas früh festgelegt haben und jetzt nicht mehr davon abweichen können, obschon sie sich der Fragwürdigkeit ihrer Argumentation weitgehend bewusst sind. Es ist sicher nicht der richtige Weg, wenn wir jetzt gerade mitten in der 11. AHV-Revision dazu übergehen, der AHV 400 Millionen Franken zukommen zu lassen, und auch noch praktisch offen lassen, ob wir in einem sehr grossen Umfang weitere Mittel einwerfen, ohne dass wir gleichzeitig schon beschlossen haben, wo wir die strukturellen Entscheide vornehmen möchten, die dann zu einer langfristigen und nachhaltigen Finanzierung führen. Solche Entscheide müssen nicht jetzt - ohne jede Dringlichkeit! -, sondern im Rahmen eines Gesamtkonzeptes gefällt werden.

Ich bitte Sie ganz klar, dem Minderheitsantrag Schiesser zu folgen.

Beerli Christine · Ständerat · 2000-12-12 | Lexipedia | Lexipedia