Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-03
Wortprotokoll
Artikel 40 des AHV-Gesetzes beschreibt bereits heute die Möglichkeit eines Rentenvorbezugs für Frauen und Männer ab dem Alter 62 respektive 63. Es ist also festzuhalten, dass bereits heute eine Art Vorruhestandsrente bezogen werden kann. In Absatz 3 von Artikel 40 wird allerdings festgehalten, dass der Bundesrat den Kürzungssatz nach versicherungstechnischen Grundsätzen festlegt. Dieser beträgt heute 6,8 Prozent pro vorbezogenes Jahr und verringert die Rente bis ans Lebensende.
Sowohl die Mehrheit als auch die Minderheit I (Maury Pasquier) sehen nun einen massiven Leistungsausbau vor. Bereits der Antrag der Mehrheit sieht vor, dass während zehn Jahren ab Inkraftsetzung die vorbezogenen Renten während drei Jahren weniger gekürzt werden, als dies heute bereits bei einer Vorbezugszeit von einem Jahr vorgesehen ist. Statt 6,8 Prozent für die heutige Kürzung bei nur einem Vorbezugsjahr beträgt der gesamte Kürzungssatz bei neu drei Vorbezugsjahren 6 Prozent. Immerhin werden diese Kürzungssätze gemäss Absatz 9 nur während einer Übergangszeit von zehn Jahren gewährt. Dieser temporäre Leistungsausbau, wie er in Absatz 6 vorgesehen ist, verursacht innerhalb der Übergangszeit Mehraufwendungen in der allgemeinen Rechnung des Bundeshaushaltes von rund 450 Millionen Franken pro Jahr bzw. 4,5 Milliarden Franken insgesamt. Wir haben ja hier noch die Schuldenbremse zu lösen. Es wäre ja heute schon interessant zu wissen, wo diese Mehrbelastungen im Bundeshaushalt dann später wieder eingespart werden.
Noch bessere Leistungen sieht die Minderheit I vor. Sie erhöht primär das durchschnittliche Jahreseinkommen als rentenbildende Grösse vom 30-Fachen der minimalen Altersrente gemäss der Mehrheit um 60 Prozent auf das 48-Fache der minimalen Altersrente, das heisst, die Bezugsgrösse erhöht sich mit den verringerten Kürzungssätzen von rund 34 200 auf 54 200 Franken. Als Zweites werden die Kürzungssätze nochmals massiv reduziert. Die Rentenreduktion ist bei fünf Vorbezugsjahren nur unwesentlich tiefer als heute die Kürzung für ein Vorbezugsjahr. Es kommt hinzu, dass bei der Minderheit I die Absätze 5 bis 9 der Mehrheit fehlen. Es findet folglich keine Befristung statt, die Mehrbelastung geht voll zulasten der AHV-Rechnung. Auf diesem Weg wird also die allgemeine Vorruhestandsleistung mit sehr tiefen Kürzungssätzen eingeführt. Die Folgen sind klar: Die Mehraufwendungen sind massiv und betragen bei dieser Lösung weit über 700 Millionen Franken pro Jahr. Die dringend notwendigen Einsparungen zur längerfristigen Erhaltung der AHV ohne Beitrags- und Steuererhöhungen wären somit wieder dahin, und die künftigen Sanierungsmassnahmen würden noch gravierender ausfallen.
Die Minderheit II ist der entschiedenen Meinung, dass die massive Reduktion der Kürzungssätze nicht angebracht ist und es keinen Grund gibt, von der bisherigen versicherungstechnisch-mathematischen Formel der Rentenkürzung abzuweichen. Wir beantragen Ihnen deshalb, auf der Linie des Bundesrates zu bleiben und für die beiden möglichen Vorbezugsjahre künftig bei beiden Geschlechtern den gleichen versicherungstechnisch richtigen Kürzungssatz anzuwenden. Dabei rufe ich nochmals in Erinnerung, dass wir in der laufenden AHV-Jahresrechnung schon sehr bald ein massives Ungleichgewicht erhalten werden. Es würde mich nicht wundern, wenn die laufende Rechnung bereits dieses oder nächstes Jahr mit einem Negativergebnis abschliessen und in den roten Zahlen enden würde. Schon der per diesem Jahr zu entrichtende Teuerungsausgleich - ich habe es heute Morgen schon einmal erwähnt - übersteigt die Mehrausgabenlimite von 1,1 Milliarden Franken. Weiter kommt das Rentnerwachstum hinzu: Im nächsten Jahrzehnt gehen jährlich rund 90 000 Personen in Rente und werden das Rentenwachstum zusätzlich beeinflussen. Die geburtenstarken Jahrgänge stehen unmittelbar vor der Rententür. Wir müssen uns deshalb Gedanken darüber machen, wie wir die Renten in Zukunft nachhaltig sichern können. Dazu gehört meines Erachtens, dass wir primär dort Einfluss nehmen, wo wir es in der Hand haben. Das trifft beim natürlichen Wachstum infolge der Demografie nicht zu.
Mit der Zustimmung zum Antrag der Minderheit II helfen Sie mit, das Ausgabenwachstum abzubremsen. Die Minderausgaben infolge des Alters 65 für die Frauen stärken den Ausgleichsfonds der AHV - ich hoffe, dass er dann am 27. September dieses Jahres mit der Zustimmung des Volkes zur IV-Finanzierung abgetrennt wird, dass er aufgebaut, gestärkt und somit nachhaltiger finanziert wird. Je besser der Fonds mit finanziellen Mitteln ausgestattet ist, desto milder werden die Sanierungsmassnahmen ausfallen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II zu folgen und die Anträge der Mehrheit und der Minderheit I (Maury Pasquier), die mit massiven Belastungen und Mehrausgaben verbunden sind, aus den dargelegten Gründen abzulehnen.