Lexipedia

Gutzwiller Felix · Ständerat · 2009-06-03

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, die Minderheit II (Kuprecht) zu unterstützen, und zwar aus vier Gründen:

1. Sie haben es gehört: Das ist eine Massnahme, die hohe Kosten zur Folge hat und eigentlich sehr wenig rentenwirksam ist. Es ist also fast eine Giesskanne, auch wenn der Mehrheit zugestanden sei, dass es begrenzt ist - Einkommen unter 80 000 Franken - und mit einigen klaren Rahmenbedingungen versehen ist. Aber es bleibt eine wenig effiziente Rentensenkung, wie man sieht, wenn man an die jährlich 400 Millionen Franken für zehn Jahre denkt.

2. Das hat Herr Bundesrat Couchepin schon in der Eintretensdebatte angesprochen: Wir werden dann in der Übergangsphase, wenn Sie dieser Revision zustimmen, in die grosse Diskussion zur 12. AHV-Revision kommen. Dort wird es fast sicher in andere Richtungen gehen. Sie werden mit dieser Übergangslösung bis 2020 - mitten in dieser Debatte zur 12. AHV-Revision und bei den Entscheiden dazu - in eine andere Richtung gehen als in jene, die sich abzeichnen wird. Auch das ist sicher nicht sehr klug. Bundesrat Couchepin hat das ja detailliert.

3. Das scheint mir wichtig: Man hat schon in der Eintretensdebatte gehört, dass es nur dank dieser Übergangsregelung möglich sei, das Volk zu gewinnen. Wir wollen diese 11. Revision, das ist keine Frage. Ich bin aber nicht sicher, ob diese Lösung wirklich geeignet ist, die Bürger und Bürgerinnen zu überzeugen. Denn sie ist wenig wirksam - ich habe es gesagt -, sie ist recht arbiträr, denn sie bedenkt zehn Jahrgänge mit einer zusätzlichen Entlastung. Ich habe den Versuch gemacht, einmal einen Mann mit Jahrgang 1958 und einen Mann mit Jahrgang 1959 zu fragen, was sie denn von diesem Konzept halten würden. Es ist offensichtlich, dass der Mann mit Jahrgang 1959 in keiner Art und Weise einsieht, weshalb bei den Männern zehn Vorgängerjahrgänge entlastet werden sollen, er aber nicht mehr. Wie wollen Sie das in der Abstimmung vertreten?

Es kommt dazu, dass die Männer in diesem Zusammenhang eh leicht fragwürdig dastehen. Denn wie will man die 100 Millionen Franken, auch wenn es der kleinere Anteil ist, begründen, die hier in der Übergangsphase den Männern zugedacht werden, weil sie ja sonst von keinen Änderungen betroffen sind und die Erhöhung des Rentenalters auf die Frauen beschränkt worden ist? Meine entsprechenden Versuche in der Kommission, das Geld auf Frauen zu beschränken, sind nicht sehr weit gediehen, weshalb sich auch keine entsprechenden Minderheitsanträge finden. Jedenfalls bin [PAGE 469] ich nicht sicher, dass das wirklich ein gutes Argument in der Abstimmung sein wird. Ich fürchte sogar, dass es unter Umständen kontraproduktiv sein wird, wenn ich hier die Jahrgangsfrage etwas ansehe.

4. Das wurde erwähnt: Es ist eine Ausgabe von ungefähr 4 Milliarden Franken, die dem Staatshaushalt zusätzlich zugemutet wird, nicht der AHV. Dafür gibt es sicher Gründe, aber es ist eine zusätzliche Ausgabe von 4 Milliarden, die den Staatshaushalt belastet und deren Kompensation im Moment ebenfalls nicht klar ist.

Ich glaube also, dass hier eine Strategie angegangen wird, die nicht unbedingt Erfolg verspricht, zudem nicht sehr effizient entlastet, nicht sehr einsichtig ist bezüglich des Übergangsregimes für Männer und deshalb auch beim Stimmvolk nicht unbedingt das Echo erzielen wird, das man für sie erhofft. Ich bin überzeugt, dass man mit der guten Begründung bezüglich Rentenalter 65/65, den guten technischen Anpassungen ohne diese Übergangsregelungen, die nur Probleme bieten, hier mit einer Vorlage vors Volk gehen kann, die man mit Verve verteidigen kann.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit II (Kuprecht) zuzustimmen.