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Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-12

Wortprotokoll

Namens der Minderheit bitte ich Sie, am Beschluss unseres Rates festzuhalten, d. h., auf diese Vorlage nicht einzutreten. Ich möchte Ihnen die Position der Minderheit nochmals kurz begründen.

Nachdem Sie vorhin die Motion Schweiger - mit deutlichem Mehr - überwiesen haben, müsste man sich vielleicht überlegen, welches die politischen Konsequenzen wären, die sich aus der Überweisung dieser Motion im Zusammenhang mit der jetzt zu behandelnden Vorlage, falls Sie ihr zustimmten, ergäben.

Zur Präjudizwirkung: Die Vertreter der Mehrheit betonen auffällig - ich sage es ausdrücklich: auffällig - häufig und nachdrücklich: dass kein Präjudiz für folgende Mehrwertsteuererhöhungen im Zusammenhang mit der AHV und der IV geschaffen werden soll. Diese geradezu flammenden Bekenntnisse müssten eigentlich stutzig machen. Wenn es dann so weit sein wird, dass wir die Mehrwertsteuer für die AHV und die IV weiter erhöhen müssen - ich garantiere Ihnen das schon heute -, wird es in diesem Haus findige Köpfe geben - an solchen fehlt es beileibe nicht -, die Argumente finden, welche dafür sprechen, diese flammenden Bekenntnisse von einst nicht umsetzen zu müssen, weil sich die Umstände geändert haben.

Ich höre die Botschaft derjenigen, die sagen, das solle kein Präjudiz für kommende Mehrwertsteuererhöhungen sein, und ich habe sie in diesem Saal schon in ähnlicher Weise gehört; allein, mir fehlt der Glaube. Erstens müssten diese Ausführungen und Darlegungen über Präjudizwirkungen eigentlich eine Selbstbindung von uns bewirken, und daran glaube ich nicht. Zweitens müssten diese flammenden Bekenntnisse, das sei kein Präjudiz, auch für jene bindend sein, die allenfalls in kommenden Legislaturperioden über diese Fragen zu entscheiden haben werden. Ich möchte gerne wissen, wie sich all jene Mitglieder, die vor einem Jahr neu in diesen Rat eingetreten sind, verhalten würden, wenn von unserem Rat in einer früheren Zusammensetzung derartige Bekenntnisse abgegeben worden wären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die neuen Ratsmitglieder an Erklärungen gebunden fühlten, die von früheren Mitgliedern abgegeben wurden.

Wenn wir der Mehrheit der Kommission folgen, müssen wir uns weiter bewusst sein, dass wir uns auf einen Zickzackkurs begeben. Herr Studer hat ausgeführt, dass 1993, bei der Beratung der Verfassungsvorlage, nicht davon die Rede gewesen sei, dass 17 Prozent des Mehrwertsteuerprozentes, das für die Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung vorgesehen[PAGE 893] war, in den Bundeshaushalt fliessen sollten. 1998, anlässlich der Beratung der Gesetzesvorlage, war der Ton in diesem Rat ein anderer. Ich habe die Debatte noch einmal kurz nachgelesen: Es gab eigentlich nur von Frau Brunner Opposition. Sie war mit diesem Antrag nicht einverstanden, anerkannte aber, dass die Bundeskasse zusätzliche Mittel bekommen müsse, weil auch die Bundeskasse von den Demographieproblemen in der AHV betroffen sei.

Frau Brunner hat damals ein anderes Modell vorgeschlagen, nämlich den Anteil des Bundes allenfalls zu kürzen.

Wenn wir nun diese 17 Prozent dem Bundeshaushalt wieder entziehen, sie direkt in die AHV-Kasse "schieben" und gleichzeitig beteuern, das sei aber kein Präjudiz für kommende Mehrwertsteuererhöhungen - dort könne man sich allenfalls eine solche Lösung wiederum vorstellen -, dann versteht das am Schluss niemand mehr. Warum können wir in diesem Umfeld nicht vorerst bei der Lösung bleiben, die wir 1998 gefunden haben und der damals in diesem Saal keine fundamentale Opposition erwachsen war?

Ich frage mich: Welches ist das zeitliche Umfeld, welches ist die zeitliche Komponente? Weshalb muss diese Frage gerade jetzt, mitten in der 11. AHV-Revision, zum Entscheid vorgelegt werden? Weshalb ist es nicht möglich, diese Frage als Grundsatzfrage in einer Gesamtbetrachtung des Problems zu erörtern, wenn die grundsätzliche Frage der künftigen Finanzierung der AHV diskutiert wird? Weshalb muss dieser Stein jetzt herausgebrochen werden? Will man damit im Hinblick auf die laufende 11. AHV-Revision etwas bewirken?

Ich erlaube mir, Sie daran zu erinnern, dass wir in der Debatte über den Voranschlag 2001 z. B. einen Antrag zu beurteilen hatten, die Kredite für die Umsetzung der SNF-Schwerpunktprogramme um 60 Millionen Franken aufzustocken. Unser Rat hat diese Kredite nicht aufgestockt, weil er der Auffassung war, das sei nicht der richtige Weg. Aber ich hatte zumindest den Eindruck, zahlreiche Mitglieder unseres Rates seien der Auffassung, wir müssten in Zukunft mehr Mittel in Bildung und Forschung investieren. Wenn wir nun heute der Bundeskasse 400 Millionen Franken entziehen, um sie in eine andere Kasse "hinüberzuschieben", dann schaffen wir in der Bundeskasse ein entsprechendes Loch.

Zusätzliche Mittel sind im Moment aber nicht ersichtlich. Ähnliche Diskussionen haben wir im Zusammenhang mit einem Antrag Maissen geführt, der mehr Geld für die Randregionen wollte. Soeben haben wir eine Motion überwiesen, die ein zusätzliches Steuerpaket fordert. Gleichzeitig gehen wir hin, nehmen der Bundeskasse diese 400 Millionen Franken weg und geben sie - ohne dass ein absoluter Handlungsbedarf bestünde - in den AHV-Ausgleichsfonds.

Die Vertreter der Mehrheit müssten mir überzeugend erklären können, wie diese widersprüchlichen Forderungen umgesetzt werden sollen, wenn wir jetzt hingehen und dem Bundeshaushalt 400 Millionen Franken wegnehmen. Wie wollen wir beispielsweise das Paket der Familienbesteuerung unter solchen Umständen umsetzen?

Wir können unsere Sozialversicherungen nicht vernachlässigen, das ist mir klar. Aber es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass auch andere Bereiche mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden. Ich denke namentlich an die Jugend, an die Wissenschaft, an die Bildung und Forschung, die wir ebenfalls alimentieren müssen.

Herr Bürgi - er ist jetzt leider nicht hier - hat im Zusammenhang mit der Motion Schweiger ausgeführt, dass wir keinen Schmalspurstaat möchten. Ich möchte auch keinen Schmalspurstaat. Ich möchte einen Staat, der mit seinen Mitteln haushälterisch umgeht. Aber es kann nicht darum gehen, diesen Staat auszutrocknen und ihn zu zwingen, zusätzliche Mittel einzusparen, damit wir der Realität in der AHV bis zum Jahr 2010 nicht in die Augen schauen müssen.

Ich war zufälligerweise im Nationalrat, als die Abstimmung über die Bühne gegangen ist. Ich muss Ihnen sagen, das Bild auf der elektronischen Anzeige war eindrücklich. Wenn man sich mit den Leuten, die im Nationalrat für diese Vorlage gestimmt haben, unterhält, erfährt man, dass die Motive ganz unterschiedlich sind. Es gibt Leute, die ganz einfach mehr Mittel in die AHV, in die Sozialwerke, investieren wollen. Das ist ein legitimes Anliegen, darüber kann man sprechen, darüber muss man aber im Rahmen der 11. AHV-Revision sprechen. Es gibt aber auch Leute, die genau den erwähnten Schmalspurstaat haben wollen. Das will ich nicht, und deshalb wehre ich mich dagegen, dass wir jetzt diese 400 Millionen Franken verschieben. Es ist etwas aussergewöhnlich, dass sich ausgerechnet Freisinnige für diesen Staat in die Bresche werfen, wenn ihm diejenigen Mittel entzogen werden sollen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben unbedingt braucht.

Ich bitte Sie, am Entscheid unseres Rates festzuhalten. Wir können diese Frage - ob sie ehemals richtig entschieden worden ist oder nicht, bleibe dahingestellt - im Rahmen der weiteren Finanzierung der AHV diskutieren. Aber wir sollten jetzt nicht etwas übers Knie brechen, ohne uns über die Konsequenzen im Klaren zu sein.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und an Ihrem früheren Entscheid festzuhalten.