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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04

Wortprotokoll

Das ist nun die letzte Differenz, die wir noch zu bereinigen haben. Es betrifft dies, wie erwähnt, Artikel 27d Absatz 5 Litera a. Das ist ein weiterer Kernpunkt der Vorlage. Hier geht es darum, zu entscheiden, wer die strategischen Zielsetzungen festlegt. Dies hat ebenfalls zu roten Köpfen bei den Beteiligten - bei Pro Helvetia und beim Bundesamt für Kultur - geführt.

Gegenstand der Kontroverse ist die Frage, wer die strategischen Ziele festzusetzen hat. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission sind der Auffassung, dass dies Sache des Bundesrates sei. Der Nationalrat und die Minderheit unserer Kommission sprechen sich dafür aus, dass der Stiftungsrat selbst - er selbst! - diese strategischen Ziele formulieren solle. Meines Erachtens - das gestatte ich mir zu sagen - wird dieser Zuständigkeitsfrage eine zu grosse Bedeutung beigemessen; aus meiner Sicht ist es verfehlt, von einer Schicksalsbestimmung zu sprechen. Nüchtern betrachtet ist festzuhalten, dass es wahrscheinlich richtig ist und Sinn macht, dass wie in anderen Bereichen des Bundes - denken Sie beispielsweise an die ETH, denken Sie aber auch an die SBB oder die Post und andere Bereiche - der Bundesrat zusammen mit der Botschaft für einen vierjährigen Rahmenkredit die strategischen Vorgaben erlässt, zu denen sich dann auch das Parlament aussprechen kann, und dass diese dann von der Stiftung umzusetzen sind. Das ist der courant normal bezüglich des Vorgehens.

Die vorgebrachten Befürchtungen, dass der Bundesrat gleichsam im stillen Kämmerlein, ohne Rücksichtnahme auf das Umfeld, Strategien entwickeln würde, sind unseres Erachtens verfehlt. Strategische Ziele werden und müssen zweifellos in Absprache mit den operativ tätigen Organen vorbesprochen und abgestimmt werden. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass nach Auffassung der Mehrheit die Lösung, wie sie der Nationalrat vorschlägt, den Grundsätzen des Corporate-Governance-Berichtes widerspricht. Bei Ihrer Entscheidung dürfen Sie auch nicht ausser Acht lassen, dass wir in Artikel 27o einen Antrag eingebracht haben. Wir sagen dort nämlich explizit - obwohl das an sich selbstverständlich ist, Herr Bundesrat, aber wir sagen es trotzdem, um hier die Gemüter etwas zu beruhigen -, dass der Bundesrat vor der Festlegung der strategischen Ziele den Stiftungsrat von Pro Helvetia anzuhören habe; das sagen wir explizit, um es eben auch hier im Gesetz klar zum Ausdruck zu bringen.

Wie Sie der Fahne entnehmen können, setzt sich eine Minderheit für die Lösung des Nationalrates ein. Nach der Begründung des Minderheitsantrages ist es dann Ihre Sache, zu entscheiden.

Ich empfehle Ihnen im Namen der Mehrheit, hier dem Bundesrat zu folgen.