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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04

Wortprotokoll

Ich schlage Ihnen vor, dass wir die Artikel 4 und 5 gemeinsam besprechen, weil hier eine Änderung gegenüber dem nationalrätlichen Beschluss vorgenommen wird. Diese beiden Bestimmungen sind in einem Zug zu behandeln, weil der Nationalrat Artikel 5 in Artikel 4 integriert hat. In Anlehnung an Artikel 69 der Bundesverfassung, wo in Absatz 1 der Grundsatz der Subsidiarität und in Absatz 2 der Förderauftrag verankert ist, schlagen wir Ihnen die Fassung des Bundesrates vor, d. h. einen Artikel für die Subsidiarität und einen anderen - in Ausführung von Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung - für die Koordination und Zusammenarbeit. Damit wird auch die vom Nationalrat in Artikel 4 Absatz 1 eingeführte Unterstützung fallengelassen, wodurch falsche Erwartungen vermieden werden.

Wir beantragen Ihnen also, die Artikel 4 und 5 wieder auseinanderzunehmen und jeweils die Fassung des Bundesrates zu übernehmen.