Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04
Wortprotokoll
Ich möchte einfach noch einmal festhalten, dass sich die Differenz zwischen Minderheit und Mehrheit einzig und allein auf Artikel 10 und auf Artikel 14 Absatz 2 bezieht. Das ist die Differenz. Im Zentrum steht Artikel 10, die Nachwuchsförderung. Ich gestatte mir hier einfach den Hinweis, dass bis anhin das Bundesamt für Kultur diesen Bereich betreut hat. Meines Wissens hat es diesen Bereich gut betreut. Es gibt aus meiner Sicht von der Sache her gesehen keine Veranlassung, dieses Regime zu ändern - auch wenn das möglicherweise nach der reinen Lehre, wie es im Corporate-Governance-Bericht aufgezeigt wird, vielleicht opportun wäre. Das ist eine gewachsene Zuständigkeit.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, hier nichts zu ändern.