Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04
Wortprotokoll
Einmal mehr befassen wir uns in diesem Rat mit der Problematik des Zulassungsstopps. Ich verzichte darum auf eine geschichtliche Aufarbeitung des unsäglichen Hin- und Herschiebens bezüglich der Zulassung von jungen Ärzten zur freien Praxistätigkeit. Nach bereits zweimaliger Verlängerung des Stopps, nach den Verlängerungen vom 8. Oktober 2004 und vom 13. Juni 2008, muss festgestellt werden, dass bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember 2009 eine nahtlose Ablösung der getroffenen Massnahmen durch eine definitive Nachfolgeregelung immer noch nicht möglich ist. Die für die Beratungen in den beiden Kommissionen von National- und Ständerat benötigte Zeit ist länger als ursprünglich angenommen.
Die nationalrätliche Kommission, in der sich das Geschäft zur definitiven Lösungsfindung befand, beantragte durch die Lancierung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative die Ausarbeitung einer Übergangslösung. Ihre Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 26./27. Januar 2009 mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür ausgesprochen, der erwähnten parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben, und hat dies der SGK des Nationalrates mit Brief vom 26. Januar 2009 auch mitgeteilt. Die Initiative verlangte eine bedarfsabhängige und zeitlich bis am 31. Dezember 2011 befristete Zulassungsbeschränkung von Spezialärzten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dabei wurde die praktische Ausgestaltung hinsichtlich der Definition von Spezialärzten kritisch bewertet. Kritisiert wurde auch der Umstand, dass die Beschränkung nur für Spezialisten im ambulanten Bereich vorgesehen sei, nicht aber im rasant wachsenden ambulanten Sektor von Spitälern. Immerhin war das Wachstum dort teilweise gegen 30 Prozent. Die Kommission forderte deshalb die Schwesterkommission auf, die spezialärztliche Tätigkeit in Spitalambulatorien ebenfalls zu prüfen.
Die SGK-NR hat danach ihre Arbeit fortgesetzt und einen entsprechenden Entwurf zuhanden des Nationalrates ausgearbeitet, der an der Sitzung des Nationalrates vom 27. Mai behandelt und in der Gesamtabstimmung mit 95 zu 55 Stimmen angenommen wurde.
Unsere SGK hat den Entwurf der Schwesterkommission unter Vorbehalt des Entscheides des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 22. Mai besprochen und eingehender diskutiert, als dies Anfang Jahr der Fall gewesen war. Dabei sahen wir insbesondere Abgrenzungsprobleme im ambulanten Bereich von Spitälern und bei der für die Kantone vorgesehenen Möglichkeit, weitere Bedingungen an die Zulassung zu knüpfen. Trotzdem wurde - ohne grosse Begeisterung, aber eben mehrheitlich - mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, auf die Vorlage einzutreten.
Eine Minderheit ist der Meinung, dass auch damit das Grundproblem des Vertragszwangs immer noch nicht gelöst sei, dass der Ärztestopp schon in der Vergangenheit nichts gebracht habe, dass diese Form der Regulierung erst recht nichts bringe und lediglich etwas gemacht werde, damit etwas gemacht sei.
Diese Übergangslösung sieht nun unter Artikel 55a KVG im Grundsatz vor, dass der Bundesrat die Zulassung von selbstständigen und unselbstständigen Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach den Artikeln 36 und 37 sowie die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten in Einrichtungen nach Artikel 36a und im ambulanten Bereich von Spitälern nach Artikel 39 für eine befristete Zeit von einem Bedürfnis abhängig machen kann. Ausgenommen davon sind Allgemeinmediziner, praktische Ärzte und Ärztinnen, Personen, die die innere Medizin als einzigen Weiterbildungstitel haben, und Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendmedizin.
Weder unsere Kommission noch unser Rat lösten in der Vergangenheit dieses Problem, sondern wir schoben es dem Nationalrat zu. Es wäre wohl ein inkorrekter und unverständlicher Akt, wenn wir den vom Nationalrat grossmehrheitlich gutgeheissenen Entwurf wieder in der Luft zerreissen und nicht einmal darauf eintreten würden, umso mehr, als dieser eine Befristung von zwei Jahren enthält.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrates einzutreten, wie das auch der Nationalrat mit 81 zu 65 Stimmen gemacht hat, und den Antrag der Minderheit auf Nichteintreten abzulehnen.