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Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Ich bin von Kollege Gutzwiller aufgefordert worden, noch etwas zum Wortlaut der Motion zu sagen.

Ich glaube, ich habe im Kanton Zürich in den zwölf Jahren, als ständig dieser Kampf zwischen den Interessen der Apotheker- und der Ärzteschaft bezüglich Selbstdispensation tobte, sehr wohl erfahren, dass das auf die kantonale Ebene gehört. Ich denke, dass es das, was einer demokratischen Ausmarchung standgehalten hat, auch umzusetzen gilt. So weit bin ich sehr wohl der Demokratie verpflichtet.

Was mich am jetzigen System stört, sind die generellen 15 Prozent. Diese sind grundsätzlich ein falscher Anreiz, denn 15 Prozent des teuersten Medikamentes geben einen wesentlich höheren Ertrag, als wenn man das billigste nimmt. Das ist einmal vom Grundsatz her eine falsche Politik, ein falsches Anreizsystem. Das andere sind diese 15 Prozent als Vertriebsmarge, neben dem Fixum, das noch dazukommt; das wurde ökonomisch berechnet, auf der Basis einer komplexen Apothekeninfrastruktur. Das heisst, man hat als Basis eine Apotheke mit all ihren Gebäulichkeiten genommen, mit all ihren Auflagen für ein breites Sortiment, für die Beratung usw. Das hat dazu geführt, dass politisch entschieden wurde, 15 Prozent des Preises als Marge zu geben.

Nur erhalten nun die Ärzte und Ärztinnen die gleiche Marge, ebenfalls die ambulanten Spitalpraxen, obwohl in den Spitälern die Preise für die Medikamente, die sie beziehen, sogar "ex factory", häufig tiefer sind, als überhaupt als Preisbasis angenommen wird. Dazu muss ich einfach sagen: Das gibt einen Zusatzverdienst, ohne dass dem eine entsprechende Leistung gegenübersteht. Ich denke, wer immer noch ein bisschen an den Markt oder an die Leistung glaubt, muss zumindest auch bereit sein zu sagen, dass die Abgeltung in einem Verhältnis zu dem stehen muss, was man leistet, oder in einem Verhältnis zu dem stehen muss, was man für die Infrastruktur investiert.

Darum hat eben diese Motion zwei Stossrichtungen. Endziel wäre idealerweise eine preisunabhängige Marge. Aber wie schnell sich das über eine Motion verwirklichen lässt, wissen wir alle. Darum, denke ich, wird es ein Zwischenschritt sein, dass man wenigstens die effektiven Kosten der Leistung nimmt und sagt: Hier gibt es eine Differenzierung. Das hat nichts mit Bestrafung zu tun, und es hat nichts damit zu tun, dass das ein Akt gegen die Selbstdispensation ist, sondern es geht eigentlich darum, diese Distributionskosten mindestens auf eine reale Basis zu bringen. Ich weiss, dass das bei der Ärzteschaft zum Teil spürbare Folgen hinterlässt. Darum, denke ich, ist parallel auch der Bundesrat gefordert; aber dieser hat ja auch schon versprochen, aktiv zu werden.

Die Ärzte sollen eigentlich primär durch ihre Arzttarife zu ihrem Einkommen gelangen. Heute stammt zum Teil bis zu einem Viertel ihres Einkommens aus dem Verkauf von Medikamenten. Das ist absolut ungesund und - gerade noch mit diesen Mechanismen verknüpft - eigentlich nicht mehr zu unterstützen. Von daher geht es mir nicht darum, dass die Ärzte auch bloss einen Franken weniger verdienen, sondern es geht mir einerseits um eine leistungsgerechte Abgeltung [PAGE 518] und andererseits einfach auch um eine Rückführung zu einem richtigen Anreizsystem.