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Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-13

Wortprotokoll

Auch ich möchte zunächst meine Interessenbindung offen legen: Ich bin seit kurzem Mitglied des Verwaltungsrates der Grand Casino Zurich Airport AG, was allerdings nur indirekt mit dem Anliegen der vorliegenden Parlamentarischen Initiative zu tun hat.

Die ganze Vorgeschichte zum heute vorliegenden Vorstoss ist uns allen bestens bekannt. Sie wurde uns im Zusammenhang mit der Interpellation Lombardi 99.3659 in der Frühjahrssession im Ständerat erörtert. Dass die Behandlung bzw. Nichtbehandlung der bereits im November 1995 dem Bund zur Genehmigung eingereichten Tessiner Bewilligung für das Casino Admiral in Mendrisio nicht über alle Zweifel erhaben und fragwürdig war, hat auch die GPK des Nationalrates festgestellt. Dieser Beurteilung schliesse ich mich an. Tatsache ist aber auch, dass das Casino Admiral in Mendrisio im November 1997 seinen Betrieb ohne Bundesgenehmigung aufnahm, und zwar im Wissen, dass dies auf eigenes Risiko hin geschah. Dass die vom Bund verordnete Schliessung - so bedauerlich ein solcher Entscheid auch immer ist - rechtmässig erfolgte, hat das Bundesgericht bestätigt. Die vorliegende Parlamentarische Initiative möchte nun die nötigen rechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb des Casinos bis zum Entscheid des Bundesrates über eine allfällige definitive Konzession schaffen. Dafür habe ich volles Verständnis, und Kollege Lombardi hat absolut Recht, wenn er versucht, mittels einer Gesetzesänderung sein lobenswertes Ziel zu erreichen.

In diesem Zusammenhang stellen sich mir aber zwei Fragen:

1. Diese Frage wurde bereits aufgeworfen: Wird damit nicht das ganze Konzessionsverfahren präjudiziert, das zurzeit auf Bundesebene im Gange ist? Auch unsere Kommission für Rechtsfragen hat sich diese Frage gestellt und ist zu keinem Schluss gekommen, schreibt sie doch in ihrem Bericht auf Seite 5 (Ziff. 4, "Erwägungen der Kommission"), dass es im Rahmen der Ausarbeitung einer Vorlage Aufgabe der Kommission sein werde, sich vertieft damit auseinander zu setzen, wie allfällige Ungleichbehandlungen gegenüber bestehenden Betrieben oder Projekten verhindert werden könnten. Es ist der Kommission somit absolut klar, dass es schwierig sein wird, gesetzgeberisch dafür zu sorgen, dass keine Ungleichbehandlung mit jenen Konzessionsgesuchen oder Kantonen erfolgt, welche sich an das Moratorium des Bundes gehalten haben oder halten mussten. Weiter schreibt die Kommission, dass auch eine Lösung anzustreben sei, die nicht zur Folge habe, dass die Fristen bis zur Erteilung der definitiven Konzessionen verlängert würden.

2. Diese Aussage führt mich zur zweiten Frage: Lohnt es sich vom Fristablauf her gesehen überhaupt noch, diese Gesetzgebungsarbeit in Angriff zu nehmen? Wird sie nicht vom laufenden ordentlichen Konzessionsverfahren überholt? Es ist das erklärte Ziel der Eidgenössischen Spielbankenkommission, dem Bundesrat bis Ende September 2001 die Anträge zur Erteilung der definitiven Konzessionen zu unterbreiten. Der Bundesrat wird also im Herbst, sicher aber noch vor Ende 2001, seine Entscheidungen fällen können.

Wenn wir heute der Parlamentarischen Initiative Folge geben, geht sie an die Kommission zur weiteren Behandlung zurück. Die Kommission wird eine Gesetzesänderung, eventuell sogar mit einer kurzen Vernehmlassung, vorbereiten müssen. Dann kommt die erarbeitete Vorlage in den Ständerat. Wird sie gutgeheissen, geht sie an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates und anschliessend zur Beschlussfassung in den Nationalrat. Stimmt auch dieser zu, beginnt nach den Schlussabstimmungen in beiden Räten noch die Referendumsfrist zu laufen. Im besten Fall wird die Referendumsfrist zu jenem Zeitpunkt ablaufen, in dem der Bundesrat ohnehin über die definitive Konzessionserteilung entscheiden wird. Das Casino Mendrisio weiss dann, ob es seinen Betrieb gleich definitiv wieder aufnehmen kann. Eine provisorische Betriebsaufnahme wird somit obsolet.

Sollte jedoch vor dem Entscheid des Bundesrates eine provisorische Betriebsaufnahme dank dieser Gesetzesänderung noch für kurze Zeit möglich sein, wären bei einer Ablehnung des Konzessionsgesuches die Folgen für den Betrieb und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter viel gravierender als bei einem möglicherweise noch kurzen Zuwarten bis zum endgültigen Entscheid. So oder so käme das entsprechend geänderte Spielbankengesetz nicht oder kaum mehr zum Tragen. Der Vorstoss kommt heute ganz einfach zu spät!

Auf diese Gesetzesänderung kann darum meines Erachtens mit gutem Gewissen und ohne zusätzlichen Schaden für die Betroffenen verzichtet werden. Es ginge höchstens darum, ein Zeichen zu setzen, wenn man diese Arbeit nun unnötigerweise in Angriff nehmen würde. Das sind die rein formalen Gründe, welche mich veranlassen, Sie zu bitten, dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, trotz allem Verständnis für das Anliegen von Kollege Lombardi. Es wäre eine Gesetzgebungsarbeit, die letztlich nichts mehr bewegen würde.[PAGE 921]