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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Bevor ich zu diesem Thema das Wort ergreife, lege ich meine Interessenbindung offen: Ich bin im Verwaltungsrat eines Unternehmens, das auch am Konzessionsverfahren für die Spielbanken beteiligt ist.

Wir befinden uns in einem äusserst heiklen Bereich - das haben die Voten gezeigt -, und zwar deshalb, weil wir im Begriffe sind, eine Gesetzesänderung zu initiieren, die für Einzelfälle vorgesehen ist. Wenn ich das Wort ergreife, obwohl ich weiss, dass das sehr heikel ist, weil es zum Teil doch um Einzelinteressen geht, so tue ich das aus dem folgenden Grund: Wir müssen uns bewusst sein, dass wir im Begriffe sind, die Regeln während des Spiels zu ändern. Das ist immer problematisch.

Ich war auch in der Kommission für Rechtsfragen. An der Sitzung in Engelberg konnte ich zwar nicht dabei sein, aber die hauptsächlichen Beratungen hatten vorher stattgefunden. Wir haben uns mit dieser Übergangsbestimmung sehr intensiv auseinander gesetzt. Es ging darum: Wie füllt man die Lücke? Was macht man mit den bestehenden Betrieben in der Zeit zwischen der alten und der neuen Regelung?

Und nun muss ich doch etwas zur Verteidigung von alt Bundesrat Koller sagen: In den Diskussionen war natürlich immer nur die Rede von Spielbetrieben, die zu dieser Zeit eine abschliessende Bewilligung hatten. Wir hatten ja später bei der Verordnung auch das Problem der Existenzsicherung bzw. der Besitzstandwahrung. Wir mussten dafür sorgen, dass die neuen Abgaben diesen Betrieben in einer Art und Weise angelastet wurden, dass sie die Zeit bis zur Einführung der neuen Spielmöglichkeiten überbrücken konnten. Das ist dann auch so geregelt worden. Wir haben uns immer für diese Besitzstandwahrung eingesetzt. Aber die Diskussionen in der Kommission - auch die Voten von alt Bundesrat Koller - bezogen sich auf jene Kursäle, die zu dieser Zeit die abschliessende Bewilligung schon hatten.[PAGE 920]

Ich weiss: Rückblickend kann man das Handeln des Bundesrates kritisieren. Das ist hier verschiedentlich getan worden. Es ist auch alles zu lange gegangen. Aber wir müssen uns bewusst sein: Ob das Moratorium nun verfassungswidrig war oder nicht - das kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen -: Es war ein Moratorium. Das Moratorium bestand rechtlich tatsächlich. Man wollte keine Präjudizien schaffen. Man wollte verhindern, dass in der kurzen Zeit vor dem neuen Spielbankengesetz noch x-beliebige neue Betriebe öffneten.

Das war die Idee. Das Problem besteht nun heute nicht in der Frage, ob das verfassungswidrig war oder nicht, sondern es besteht darin, dass sich manche Unternehmen an dieses Moratorium gehalten haben, andere aber nicht. Das ist das Problem. Nun sind wir - ich weiss es - in einer wirklich sehr schwierigen Situation. Wenn wir diese Beschlüsse - wie immer sie vom Bundesrat auch beurteilt werden - im Nachhinein korrigieren, führen wir keine bessere Rechtssituation herbei, sondern ganz einfach neue Rechtsungleichheiten. Es gibt im Moment keine neuen Erkenntnisse. Deshalb sollten wir hier zurückhaltend sein. Die Spielbankenkommission ist an der Arbeit. Das Parlament sollte keinen Anlass dazu geben, dass mit irgendeinem Handeln durch eine mögliche Bevorteilung eine rechtsungleiche Behandlung entsteht.

Wenn man die letzten zwei Sätze der Erwägungen der Kommission für Rechtsfragen liest, sieht man, dass die Kommission sehr weit in einen Bereich eingreift, in dem es eigentlich an der Spielbankenkommission ist, Entscheide zu treffen. Das ist problematisch. Das Konzessionsgesuch jedes Spielbetriebes füllt Ordner um Ordner, mit unzähligen Auflagen, die erfüllt werden müssen, mit Angaben zur volkswirtschaftlichen Bedeutung usw. Das alles muss von der Spielbankenkommission geprüft werden. Die Kommission für Rechtsfragen hält nun aber fest: "Schliesslich muss nach Auffassung der Kommission auch der hohen wirtschaftlichen und touristischen Bedeutung von Spielbanken Rechnung getragen werden. Unter diesem Aspekt werden selbst provisorische Betriebe den Interessen der Regionen Mendrisiotto und Herisau dienen." Ich möchte dieser Aussage nicht widersprechen. Aber das Problem liegt darin: Wenn in der Zwischenzeit andere Betriebe nicht eröffnet worden sind und nun im Konzessionsverfahren sind, so können sie diesen Nachweis in der Praxis nicht erbringen, weil sie sich an das Moratorium gehalten haben. Hier ergeben sich natürlich ein Präjudiz und eine mögliche Vorzugsbehandlung, die nach meinem Dafürhalten sehr problematisch wäre. Meine Erwartung an die Spielbankenkommission ist ganz einfach, dass sie sich in der objektiven Beurteilung der Gesuche nicht beeinflussen lässt - was immer unser Rat auch beschliesst.

Wenn ich nun trotz dieser Bedenken ausdrücklich keinen Antrag stelle, der Parlamentarischen Initiative Lombardi keine Folge zu geben, so nur wegen meiner Interessenbindung. Das ist der Grund dafür. Noch einmal: Ich habe die Erwartung, dass aus dem Beschluss dieses Rates auf keinen Fall eine Vorzugsbehandlung irgendeines Betriebes resultieren darf. Vor allem darf es nicht passieren - dieses Anliegen ist bereits vorgebracht worden -, dass das Konzessionsverfahren durch einen Beschluss unseres Rates noch weiter verzögert würde.

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