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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Nun zurück zum Thema, nämlich zur Parlamentarischen Initiative Lombardi. (Heiterkeit)[PAGE 919]Nicht das Spielbankengesetz als solches, sondern die Art und Weise, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dieses Gesetz begleitet hat, ist kein Ruhmesblatt für das Departement. Das möchte ich ganz klar sagen.

Wir haben seit dem Beginn der Gesetzgebung bis auf den heutigen Tag Dinge erlebt, die einer seriösen Begleitung einer Gesetzgebung nicht würdig sind. Das neueste Kapitel ist jenes, das Herr Lombardi auf den Tisch bringt.

Ich habe am Ende der Gesetzesberatungen mitgewirkt. Die letzte Sitzung fand - horribile dictu - im Kloster Engelberg statt, und dort haben wir uns unter anderem mit den Übergangsbestimmungen, Artikel 61, befasst. Es wurde ein Antrag gestellt, dass man den bestehenden Casinos gewisse Prioritäten, gewisse Existenzgarantien, einräumen solle. Bundesrat Koller gab damals im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Übergangsbestimmungen die Zusicherung ab, man werde diesen Etablissements eine prioritäre Behandlung einräumen. Er erwirkte damit sogar, dass ein entsprechender Antrag zu Artikel 61 in der Ratsdebatte der folgenden Wintersession zurückgezogen wurde.

Aber von Treu und Glauben in Bezug auf die Aussagen von Herrn alt Bundesrat Koller ist heute keine Rede mehr. Das betrifft nicht nur den Kanton Tessin, sondern auch den Kanton Appenzell Ausserrhoden. Andere Casinos - ich nenne Schaffhausen oder Biel - sind anders behandelt worden, so dass es zu Ungerechtigkeiten gekommen ist.

Die Situation im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist, kurz gesagt, die, dass man 1961 - wie andere Kantone auch - ein eigenes Spiel- und Lotteriegesetz und dann 1996 eine Verordnung erlassen hat. Gestützt darauf hat das Spielcasino Herisau auf einer absolut sauberen kantonalgesetzlichen Basis 1997 seinen Betrieb aufgenommen. 1998 - ein Jahr später - hat der Bundesrat dann die Homologierungspraxis geändert. Das hing mit der etwas turbulenten Gesetzgebung zusammen. Es ging um die Frage, was Glücksspiel und was Geschicklichkeitsspiel ist. Dann hat man das Casino Herisau mittels eines Moratoriums praktisch wieder "flachgelegt".

Das Casino Herisau war ISO-zertifiziert, es wurde absolut "klaglos" und in enger Zusammenarbeit mit den politischen Behörden und den Verwaltungsbehörden geführt. Den Gesichtspunkten von Prävention und Verhinderung von Spielsucht und der Behandlung von Härtefällen hat man Rechnung getragen. Man hat alle Gesichtspunkte und Sorgfaltspflichten wahrgenommen, die für einen solchen Betrieb nötig sind.

Das gesetzlich fragwürdige bundesrätliche Moratorium und dann die Verfügung der neuen Spielbankenkommission führten aber dazu, dass dieses Casino im Frühjahr 2000 innert zwei Monaten den Betrieb einstellen und sämtliche Mitarbeitenden entlassen musste. Dann fanden nicht weniger als drei Polizeikontrollen und eine Aufsichtskontrolle aus Bern statt, obwohl ja die Betreiber weisungsgemäss am 1. April ihren Laden geschlossen und dieses gut rentierende Casino auf den Opferaltar gelegt hatten. Aber die Staatsmacht präsentierte sich dann kräftig.

Dies alles geschah, obschon die Betreiber die berechtigte Hoffnung hatten, dass das Moratorium noch vor der Inkraftsetzung des Spielbankengesetzes wieder aufgehoben würde. Das wäre in der Tat auch gerechtfertigt gewesen, da sich dieses Moratorium auf keine ausreichende Rechtsgrundlage abstützen kann.

Weil die neu entstandene Sachlage eine unzulässige und stossende Rechtsungleichheit geschaffen hat, drängt sich somit die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Artikel 61 des Spielbankengesetzes auf. Das ist das, was die Parlamentarische Initiative Lombardi im Wesentlichen fordert.

Herr Bundesrat Koller mochte damals etwas geahnt haben, als er in der Debatte im Dezember 1997 sagte, "dass die Problematik, wie wir dieses Moratorium wieder aufheben .... noch ganz heikle juristische Fragen beinhalten wird". Wie Recht er hatte! Wenn wir die von ihm dann später geforderte Verfassungsgerichtsbarkeit eingeführt hätten, würde sie hier zu einem Prüfstein für seine eigene Aussage werden; davon bin ich überzeugt.

Nun hat das Ganze im Fall Herisau auch noch einen volkswirtschaftlichen Aspekt, ähnlich wie im Kanton Tessin und insofern auch ähnlich, wie es Herr Hess in seinem Votum angedeutet hat.

In der mittleren Woche dieser Session haben wir die Verlängerung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete verabschiedet. Die Halbkantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sind die einzigen Ostschweizer Kantone, die nicht unter den Begünstigten dieses Subventionsgesetzes sind. Zu unserer volkswirtschaftlichen Strategie gehört folglich, dass wir die kleinen und mittleren Unternehmen, das Gewerbe, die Wirtschaft und insbesondere eben auch den Tourismus pflegen müssen. Das muss mit Innovation geschehen, das muss mit unternehmerischem Mut geschehen, und das muss geschehen, indem wir Nischen pflegen, in denen wir eben etwas zu bieten haben. Das sind die Nischen, in denen die kleinen Kantone ihr Auskommen finden.

Wie nicht anders zu erwarten, drängt sich jetzt aber angesichts dieses entstandenen juristischen Vakuums der liebe Nachbar in den Warteraum hinein und erhofft sich natürlich eine entsprechende Bewilligung.

Wenn ein so genannt Kleiner einmal eigeninitiativ und entschlossen eine Marktlücke entdeckt und diese dann ausfüllt, besteht immer die Gefahr, dass die so genannt Grossen sogleich zur Stelle sind, um ihm den Erfolg abspenstig zu machen. Wir haben es hier mit einem solchen Beispiel zu tun.

So befindet sich das Casino Herisau im Zangenangriff, einerseits wegen des rechtsstaatlich fragwürdigen Vorgehens des EJPD - auch unter demokratischen und föderalistischen Gesichtspunkten fragwürdig - und andererseits wegen der mächtigen nachbarlichen Ansprüche neuer grosser Wettbewerber. Ich vermute, dass sich diese heute früh mit diesem Positionspapier - das auch zu meiner Überraschung in unseren Postfächern gelegen hat - erkenntlich zeigen wollen.

Die fruchtlosen und hinhaltenden Diskussionen mit der Verwaltung in dieser Frage, die nun schon seit 1998 andauern, sollen meines Erachtens beendet werden, indem nun Recht gesetzt wird. Das kann man, indem man der Initiative Lombardi Folge gibt.