Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen, bei diesem Artikel am früheren Entscheid unseres Rates bzw. an der Fassung des Bundesrates festzuhalten.
Der Nationalrat wollte sich für die Deklaration des Herkunftslandes einsetzen und hat deshalb diesen Begriff hier eingefügt. Doch dieser Ort ist definitiv der falsche. In diesem Artikel geht es ausschliesslich um Begriffsdefinitionen. Unter Buchstabe q soll der Begriff "Produktinformation" geregelt werden. Was ist eine Produktinformation? Das beschreiben wir hier. Eine Produktinformation ist eine rechtsverbindlich vorgeschriebene Angabe oder Kennzeichnung, die sich auf ein Produkt bezieht. Diese Information kann in Form einer Etikette, einer Packungsaufschrift oder in anderer Form erfolgen. Hingegen definieren wir in diesem Artikel nicht, was der Inhalt dieser Produktinformation ist. Darüber unterhalten wir uns bei Artikel 16f. Wenn man also vorschreiben will, dass das Produktionsland deklariert werden muss, dann muss man das dort regeln, wo wir über die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Produkten sprechen. Das tun wir im Wesentlichen in Artikel 16f, auf den wir später noch zu sprechen kommen. Zu diesem Thema liegt Ihnen ja dann auch noch ein Antrag Bieri vor.
Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, an unserem Beschluss festzuhalten.