Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
Gestern hat der amerikanische Präsident mit seinem "as-Salamu aleikum" für Aufsehen gesorgt und den Angehörigen einer anderen Religion die Hand gereicht. Heute holt uns auf dem rüden politischen Parkett bereits wieder die Realität ein. Es ist für mich ein eigenartiges Gefühl, am Tag nach der Rede von Barack Obama in Kairo über eine Initiative zu debattieren, die klarerweise die Religionsfreiheit verletzt und bei der es um Ausgrenzung und Konfrontation geht, was wiederum unseren christlichen Bemühungen um Versöhnung, Brückenschlag und interreligiösen Dialog entgegenläuft.
Einmal mehr sind wir mit einer Initiative konfrontiert, von der wir wissen, dass sie Völkerrecht verletzt und sich nicht umsetzen lässt. Zwingendes oder nichtzwingendes Völkerrecht, das ist hier einmal mehr die Frage. Bisher habe ich mich im Zweifel stets für die Volksrechte entschieden, in der Überzeugung, man müsse sich der Diskussion stellen und sie führen, auch wenn sie voraussichtlich nicht nur hart, sondern auch widerwärtig wird. Frau Egerszegi hat uns vorhin einen Vorgeschmack auf das, was uns erwarten könnte, gegeben. Harte Diskussionen gehören zu unserem Beruf, widerwärtige nicht zwingend.
Es geht hier aber um mehr, und zwar zum einen um den Kern der Religionsfreiheit. Dass die Religionsfreiheit durch die Initiative "in drastischer Weise" - ich zitiere Frau Professor Helen Keller - verletzt wird, ist offensichtlich. Es geht ja weniger um den Bau von Minaretten als um den Umgang mit der muslimischen Bevölkerung bei uns. Ein zweiter Aspekt ist für mich der entscheidende, weil er nicht verhandelbar ist. Es ist dies die internationale Friedensordnung als Faktor des zwingenden Völkerrechts. Dieser für mich zentrale Punkt veranlasst mich, dem Antrag Maissen auf Ungültigerklärung der Initiative zuzustimmen. Das zwingende Völkerrecht betrifft die Grundlage zwischenstaatlicher Beziehungen, welche für das friedliche Zusammenleben der Menschen unverzichtbar sind. Der Kampf zwischen Kulturen und Religionen [PAGE 540] hatte in der Vergangenheit und hat auch heute noch immer das grösste Bedrohungspotenzial für den Frieden; Herr Kollege Büttiker hat das ja auch gerade erwähnt.
Die Initiative trägt zur Polarisierung und Ausgrenzung der muslimischen Bevölkerung bei und wäre im Fall einer Annahme für eine Radikalisierung verantwortlich. Es besteht das Risiko, dass fundamentalistisch-islamistische Kreise die Initiative instrumentalisieren werden, zumal sie auf ebensolche fundamentalistisch-christliche Kreise stossen. Ein Propagandakrieg ist zu erwarten, und damit betrifft die Initiative schliesslich auch unmittelbar die Sicherheitspolitik der Schweiz.
Ich kann mich, wie Kollege Briner, auch nicht mit der Logik von Herrn Kollege Reimann abfinden, dass wir unseren Standard an Rechtsstaatlichkeit Ländern anpassen sollten, die Grundrechte wie die Religionsfreiheit verletzen. Wir müssen unseren Standard wahren.
Die Initiative steht quer zur Dialog- und Vermittlungspolitik, der sich die Schweiz mit grossen Erfolgen verschrieben hat; sie geht in eine diametral andere Richtung als die gestern von Präsident Obama propagierte Politik. Sie schwächt das Ansehen der Schweiz als Garantin des Völkerrechts, als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als Sitz internationaler Organisationen. Damit ist die Glaubwürdigkeit unserer Neutralität infrage gestellt, was sich wiederum auf unsere Sicherheit auswirkt.
Ich habe bereits auf die fehlende Umsetzbarkeit hingewiesen; auch das ist ein Grund, gegen die Gültigkeit der Initiative zu votieren. Herr Kollege Maissen hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eben auch einer gewissen Aufrichtigkeit bedarf, wenn es tatsächlich so ist, dass man sie nicht umsetzen kann. Die Initiative verstösst gegen die EMRK und lässt keine völkerrechtskonforme Auslegung zu. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird somit eine Entscheidungsfreiheit vorgegaukelt, die sie nicht haben.
Aus diesen beiden Gründen - fehlende Umsetzbarkeit und vor allem Verletzung der internationalen Friedensordnung als Faktor des zwingenden Völkerrechts - beantrage ich Ihnen, dem Antrag Maissen zuzustimmen.