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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-08

Wortprotokoll

Die Sprecherin der Kommission hat das derart korrekt und professionell dargelegt, dass ich eigentlich nicht viel ergänzen muss. Ich möchte mich für die speditive Behandlung und natürlich auch für die Zustimmung zu diesem Abkommen bedanken. Es ist tatsächlich nach dem Freihandelsabkommen von 1972 das wirtschaftlich wichtigste Abkommen, das die Schweiz abschliesst. Es ist ein bilaterales Abkommen, das wir ausserhalb der Efta abschliessen, und es wird uns vor allem deshalb von Nutzen sein, weil wir das erste europäische Land mit einem solchen Abkommen sind. Das hilft gerade jetzt unserer Exportwirtschaft, sich in diesem Umfeld vor der Konkurrenz behaupten zu können. Weil das japanische Parlament parallel zu uns derzeit den Genehmigungsprozess führt, dürfte es möglich sein, dass wir das Abkommen auf den 1. August in Kraft setzen können, also wirklich zu einem äusserst günstigen Zeitpunkt.

Vielleicht nur noch zwei Erläuterungen, die mir wichtig sind:

1. Wir haben im Bereich des Warenhandels mit den heutigen Zöllen von 3,6 Prozent tatsächlich bereits tiefe Ansätze; es sind vielleicht noch 100 Millionen Franken, die wir hier einsparen können. Wir schätzen aber den verbesserten Marktzugang im Bereich der Dienstleistungen - vor allem bei den Finanz-, Telekommunikations-, Vertriebs-, Umwelt- und Transportdienstleistungen - wie auch die nichttarifären Handelshemmnisse, die wir ausmerzen können, und nicht zuletzt die Verbesserungen im Bereich des geistigen Eigentums für gewichtiger ein. Sie haben vielleicht gelesen, dass sich Japan auch wieder mit China trifft und die beiden Länder ein Abkommen über den besseren Schutz des geistigen Eigentums abgeschlossen haben. Das ist auch für die Schweizer Wirtschaft wichtig, weil, wie wir wissen, hier die Praxis nicht unbedingt zu unserem Vorteil ist. Somit ist eben der japanische Markt, gerade weil er sich auch dem chinesischen annähert, von strategischer Bedeutung auch für den Schutz von Marken, Designs, Patenten, Neuzüchtungen von Pflanzensorten, aber eben auch von geografischen Herkunftsangaben und Testdaten, wo wir gemeinsame Interessen auch im internationalen Umfeld miteinander besser schützen können.

2. Zum in der Präambel festgehaltenen Bekenntnis zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung: Japan engagiert sich sehr stark im Bereich des Klimawandels, auch im Bereich erneuerbarer Energien, und auch hier kann dieses Abkommen strategischen Pioniercharakter haben, weil der Umweltschutz in der Regel im Handelsrecht noch ein stiefmütterliches Dasein fristet. Gerade diesen Bereich werden wir deshalb bewerben, indem wir mit einer Wirtschaftsdelegation Anfang Oktober für fünf Tage nach Japan reisen und versuchen, die ganze Palette der Schweizer Exportwirtschaft zu unterstützen. Wir sind überzeugt, dass dies auch im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen des Bundesrates für die Konjunktur ein kleiner, aber wichtiger Beitrag für die Exportwirtschaft ist.

Deshalb bin ich sehr froh um Ihre Unterstützung und die speditive Behandlung.