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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08

Wortprotokoll

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz datiert vom 25. Juni 1982. Im Nachgang zum starken Anstieg der Arbeitslosenzahlen Anfang der Neunzigerjahre wurde das Gesetz 1995 in wesentlichen Punkten revidiert. Mit der Revision vom 22. März 2002 wurde ein neues Finanzierungskonzept aufgegleist, das einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Versicherung über einen Konjunkturzyklus anstrebte. In dieser Revision ging man von einer konjunkturunabhängigen Arbeitslosigkeit von durchschnittlich hunderttausend Personen aus. Bei der Finanzierung der Versicherungsleistungen ging man davon aus, dass der 1995 um 1 Prozent auf 3 Prozent erhöhte Beitragssatz wieder auf 2 Lohnprozente gesenkt werden könne. Ersatzlos gestrichen wurde auch das Solidaritätsprozent auf Löhnen zwischen 106 800 und 267 000 Franken.

Die der dritten Avig-Revision zugrunde gelegte durchschnittliche Anzahl von hunderttausend Arbeitslosen entspricht einer konjunkturneutralen Arbeitslosenzahl von 2,5 Prozent. Ein Blick zurück auf die letzten Jahre zeigt, dass diese Prognosen falsch waren und die Arbeitslosenzahlen bereits 2003 auf 3,7 Prozent und 2004 auf 3,9 Prozent stiegen. 2005 waren es 3,8 Prozent und 2006 3,3 Prozent. In den Jahren 2007 und 2008 betrug die Zahl immer noch 2,8 Prozent bzw. 2,6 Prozent, also mehr als die der letzten Revision zugrunde gelegten 2,5 Prozent; sie schnellte dann im laufenden Jahr, gemäss den unserer Kommission für den Monat April zur Verfügung stehenden Zahlen, wieder auf 3,8 Prozent hoch. Das ist die Realität der Zahlen.

Die Botschaft des Bundesrates datiert vom 3. September 2008. Die Kommission hat deshalb an ihrer April-Sitzung beschlossen, sämtliche Zahlen aus der Botschaft in einem umfassenden Bericht aufdatieren und gleichzeitig die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und deren finanzielle Auswirkungen in drei Szenarien durchrechnen zu lassen. Alle drei Szenarien gehen davon aus, dass die Arbeitslosenzahlen dieses Jahr noch weiter ansteigen werden, und zwar auf bis zu 5,2 Prozent, was leider über zweihunderttausend Arbeitslosen entsprechen würde.

Den drei Szenarien haben wir je eine unterschiedliche Geschwindigkeit beim Abbau der Zahl der Arbeitslosen unterlegt, und wir haben berechnen lassen, was dies für die zusätzliche Verschuldung der Arbeitslosenkasse ausmachen würde. Gemäss den drei Szenarien würde ohne die vorgelegte Revision die Schuld der Arbeitslosenversicherung in den nächsten fünf Jahren auf 13,3 bis 17,3 Milliarden Franken ansteigen. Dass es so weit kommt, ist ausgeschlossen; es würde das Vertrauen in die Arbeitslosenversicherung vollständig erschüttern.

Die Aussage, dass die vorliegende Revision notwendig ist, bedarf keiner langen Worte und keiner zusätzlichen [PAGE 566] Ausführungen. All jene, welche das Gegenteil behaupten - wir haben in den letzten Tagen einige Zuschriften erhalten -, nehmen in Kauf, auch dieses Sozialwerk finanziell an die Wand zu fahren. Die Gegner der Vorlage könnten auch darauf spekulieren, dass bei einem Nichteintreten bzw. bei einer Ablehnung der Revision leistungsseitig gegenüber heute nichts verändert würde, einnahmenseitig hingegen Artikel 90c des heutigen Gesetzes zur Anwendung gebracht werden müsste. Was heisst das?

Gemäss Artikel 90c gilt folgende Regelung: "Erreicht der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesrevision für eine Neuregelung der Finanzierung vorlegen. Er erhöht vorgängig den Beitragssatz nach Artikel 3 Absatz 2 um höchstens 0,5 Lohnprozente und den beitragspflichtigen Lohn um maximal das Zweieinhalbfache des versicherten Verdienstes. Für den Betrag zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes darf der Beitrag höchstens 1 Prozent betragen." Es betrifft dies das sogenannte Solidaritätsprozent. - So weit die heute gültige Gesetzesbestimmung. Gemäss den mir zur Verfügung stehenden Zahlen wird die heutige Schuld von rund 5 Milliarden Franken bis Ende Jahr bzw. Anfang des nächsten Jahres auf 6,3 Milliarden Franken ansteigen, das heisst 2,5 Prozent der versicherten Lohnsumme übersteigen. Damit müsste der Bundesrat auf das Jahr 2011 die obligatorische Erhöhung der Beitragssätze beschliessen, und dies, ohne eine einzige Korrektur auf der Leistungsseite vornehmen zu können.

Diese Übung geht selbstverständlich nicht auf, weil wir eine bloss einnahmenseitige Korrektur hätten, wie gesagt, ohne jede leistungsseitige Korrektur. Ich lade Sie daher ein, auf die Vorlage einzutreten und diese dann im Anschluss an die heutige Sitzung bearbeitet dem Zweitrat zukommen zu lassen. Mit diesem Vorgehen wird überhaupt erst die Voraussetzung geschaffen, dass ein revidiertes Arbeitslosenversicherungsgesetz zu dem vom Bundesrat noch zu bestimmenden geeigneten Zeitpunkt dann auch in Kraft gesetzt werden kann. Wir können hier nicht zuwarten, sondern müssen dieses Gesetz durchberaten. Dann soll der Bundesrat bestimmen, wann der geeignete Zeitpunkt ist.

Inhaltlich ist die Vorlage nach Meinung der Mehrheit der Kommission austariert zwischen Beitragserhöhungen und Leistungsabbau. Das ist dann bei der Beratung der entsprechenden Gesetzesartikel noch im Einzelnen zu diskutieren. Gleiches gilt auch für die Bestimmung, welche die für junge Leute bis zum 30. Altersjahr geltenden Anforderungen in Sachen Zumutbarkeit einer Arbeit anbelangt; darauf komme ich hier im Eintreten noch nicht zu sprechen. Auch diese Diskussion ist, wie gesagt, im Zusammenhang mit der einschlägigen Bestimmung zu führen.

Ich schliesse meine einleitenden Bemerkungen mit den folgenden Überlegungen: Aufgrund des heutigen wirtschaftlichen Umfelds und der bereits angehäuften Schuld der Arbeitslosenversicherung ist unseres Erachtens dringender Handlungsbedarf gegeben. Gerade in der aktuellen Rezession zeigt sich, wie bedeutsam eine stabile, funktionsfähige Arbeitslosenversicherung ist. Über diese Arbeitslosenversicherung werden heute, das heisst 2009, rund 5 Milliarden Franken an Taggeldern und zwischen 400 bis 500 Millionen Franken für Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt. Damit helfen wir auch, die sozialen Folgen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzufedern, und stabilisieren erst noch die Konjunktur. Kehrseite der Medaille ist natürlich die Zunahme der Schulden. Eine solche Zunahme ist nur vertretbar, wenn der politische Wille besteht, im nächsten Konjunkturaufschwung das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen und die Schulden sukzessive wieder abzutragen.

Man kann natürlich geteilter Meinung sein, ob die Einsparungen zu weit oder zu wenig weit gehen, ob die Beitragserhöhung zu gering sei oder zu weit gehe. Es kann aber kaum argumentiert werden, es bestehe kein Handlungszwang. Mit den Anträgen der Kommission werden die bundesrätlichen Einsparungen von 533 Millionen auf 577 Millionen Franken erhöht. Die ordentlichen Mehreinnahmen betragen mit den 0,2 Lohnprozent 460 Millionen Franken, die ausserordentlichen und zeitlich befristeten Mehreinnahmen, das heisst 0,1 Lohnprozent - von 2,2 auf 2,3 Prozent - und Solidaritätsprozent, weitere 390 Millionen Franken. Das sind alles zusammen 1,4 Milliarden Franken, und das ist meines Erachtens ein wesentlicher Schritt zur langfristigen Gesundung der Arbeitslosenversicherung.

Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.