Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-08
Wortprotokoll
Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Jahre 2002 verfolgten wir zwei Ziele: Zum einen sollte die Rechnung über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sein, zum andern sollte der Beitragssatz zu einer Stabilisierung der Schulden beitragen. Aufgrund breitangelegter Studien ging man bei dieser Revision von einer Arbeitslosenzahl von 100 000 Personen aus. Leider zeigte sich schon bald, dass der Optimismus zu gross gewesen war. Es wurde nicht nur das Ziel der Revision verfehlt, mehr noch: Die Schulden, die sich in der letzten Rezession angehäuft hatten, konnten nicht zurückbezahlt werden.
Gemäss Finanzperspektive wird sich die Schuld bis 2011 auf über 8 Milliarden Franken erhöhen. Diese Tatsache zwingt uns, ohne Verzögerung erneut zu handeln. Der Bundesrat legt uns alles in allem eine ausgewogene Vorlage vor. Mit der Stärkung des Versicherungsprinzips, der Beseitigung von Fehlanreizen und mit einer Steigerung der Effizienz der Wiedereingliederungsmassnahmen sollen die Kosten gesenkt werden.
Die Schuldentilgung soll mit befristeten Massnahmen auf der Einnahmenseite angegangen werden. Die vorgesehenen Leistungskorrekturen kann ich voll und ganz unterstützen. Einsparungen werden dort angestrebt, wo aufgrund der heutigen gesetzlichen Vorgaben unerwünschte Ergebnisse entstehen. Gleichzeitig wird das Prinzip der Widereingliederung noch stärker umgesetzt. Diese Massnahmen finden auch die Zustimmung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, wie ich mich anhand verschiedenster Gespräche versichern konnte. Vor allem zu Beginn der Arbeitslosigkeit wird der Druck zur Arbeitssuche respektive zur Wiedereingliederung erhöht. So kann die Langzeitarbeitslosigkeit und in der Folge die Aussteuerungen noch wirksamer bekämpft werden. Damit kann auch einer Verlagerung der Kosten auf die Sozialhilfe entgegengewirkt werden.
Gegenwärtig sind vor allem Jüngere überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Zumindest im Kanton St. Gallen - aber ich glaube, es ist in anderen Kantonen auch so - liegt bei ihnen die Arbeitslosenquote bei 6,9 Prozent; dies bei einer durchschnittlichen Quote von 4,3 Prozent. Das steht im Gegensatz zur Quote der älteren Menschen, die mit 3,9 Prozent unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote liegt. Deshalb darf der Hebel nicht noch stärker bei den jungen Leuten angesetzt werden, als dies die bundesrätliche Vorlage vorsieht. Ich lehne denn auch weitere Sparmassnahmen, wie beispielsweise den Bezug von lediglich 260 Taggeldern für unter Dreissigjährige, wie sie von den Arbeitgeberorganisationen gefordert wird, dezidiert ab. Dass es hingegen jungen Leuten zuzumuten ist, jede Arbeit anzunehmen, wie es von der Kommission gefordert wird, kann ich selbstverständlich unterstützen.
Auch um eine moderate Erhöhung der Lohnnebenkosten kommen wir bei der Revision nicht herum, auch wenn dies in der gegenwärtigen Konjunktur schmerzlich ist, weil damit der Faktor Arbeit nochmals verteuert wird. Auch hier gilt es masszuhalten, sonst wird jede Konjunkturerholung bereits im Keime erstickt. Es liegt in der Verantwortung des Bundesrates - es wurde bereits ein- oder zweimal darauf hingewiesen -, den richtigen Zeitpunkt für die Einführung dieser Massnahme zu treffen, wobei ich davon ausgehe, Frau Bundesrätin, dass die Wirtschaft angemessen in diese Entscheidfindung einbezogen wird.
Die Frage stellt sich, ob darüber hinaus die Einführung des Solidaritätsprozents für höhere Einkommen tatsächlich gerechtfertig ist. Bereits 1994 wurde die Einführung eines zusätzlichen Solidaritätsprozents als eine Notmassnahme im Lichte der zunehmenden Verschuldung bezeichnet. Damals wurde auch festgestellt, dass diese Erhöhung eigentlich eine reine Besteuerungsmassnahme darstelle und somit eine erhebliche Ausdehnung der Solidarität mit sich bringe. Es wurde aber auch betont, dass es richtig sei, Solidarität dann einzufordern, wenn es notwendig sei, statt auf Vorrat Gelder einzuziehen. In der heutigen speziellen Situation ist es deshalb richtig, diese Solidarität erneut einzufordern.
In diesem Sinn bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.