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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08

Wortprotokoll

Der Entwurf geht von einer Beitragserhöhung um 0,2 Prozent aus, welche je hälftig durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zu bezahlen ist. Die Erhöhung des Beitrags von 2 auf 2,2 Prozent ergibt Mehreinnahmen von 460 Millionen Franken.

Zur Bestimmung der neben dem Leistungsabbau notwendigen Beitragserhöhung geht die Botschaft für die nächsten Jahre von einer auf die heutige Erwerbstätigenzahl von rund 4 Millionen Personen hochgerechneten Arbeitslosenquote von 3,2 Prozent oder, in absoluten Zahlen ausgedrückt, von 130 000 Arbeitslosen aus. Diese die Zukunft einschätzende Berechnungsmethode setzt voraus, dass das Gesetz dann alle fünf bis sieben Jahre überprüft wird. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Beiträge auf die Zahlen der Vergangenheit abzustützen, das heisst beispielsweise auf einen Durchschnittswert der vergangenen fünf oder sieben Jahre, was eine ausgeglichene Rechnung bewirkt hätte. Damit würden die Beitragssätze automatisch den Ausgaben angepasst, was eine zusätzliche kostentreibende Wirkung hätte. Diesen Automatismus wollten wir nicht.

Die Arbeitslosenversicherung darf nicht eine Versicherung sein, die nur in guten oder nur in schlechten Zeiten funktioniert, sondern die Arbeitslosenversicherung muss vielmehr über alle Konjunkturzyklen hinweg funktionieren. In guten Zeiten müssen die Einnahmen generiert werden, damit die Versicherung ihre Leistungen auch in einer rezessiven Phase erbringen kann, ohne dass sie sich massiv weiterverschuldet. Die Erhöhung des Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Prozent und die Annahme von durchschnittlich rund 130 000 Arbeitslosen in den nächsten Jahren scheint uns richtig zu sein und hat die Mehrheit in der Kommission überzeugt.

Schwaller Urs · Ständerat · 2009-06-08 | Lexipedia | Lexipedia