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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08

Wortprotokoll

Auch dieser Antrag wurde in der Kommission eingebracht, das ersehen Sie aus der Fahne, und er wurde mit 6 zu 5 Stimmen angenommen.

Die einkommensabhängig ausgestaltete Erhöhung der Wartezeiten betrifft nur Personen ohne Unterhaltspflichten. Man geht davon aus, dass Personen mit einem Einkommen von 5000 Franken und mehr pro mehr Monat zugemutet werden könne, aus eigenen Mitteln eine Wartezeit von 10, 15 oder - bei einem versicherten Verdienst von über 125 000 Franken - 20 Tagen zu überbrücken. Das Einsparpotenzial beträgt 43 Millionen Franken.

Hier werden wir das andiskutieren müssen, was Kollege Stähelin einleitend gestreift hat, nämlich die Konvention 168 der ILO, die internationale Konvention über Beschäftigungsförderung und Schutz gegen Arbeitslosigkeit, welche die Schweiz am 17. Oktober 1990 ratifiziert hat. In Kraft getreten ist das Übereinkommen am 17. Oktober 1991. Dieses Abkommen sieht in Artikel 18 eine maximale Wartezeit von 7 Kalendertagen vor; was der im geltenden Gesetz festgehaltenen allgemeinen Wartezeit von 5 Arbeitstagen, also 5 Taggeldern, entspricht. Eine Verlängerung der allgemeinen Wartezeit widerspricht dem ILO-Abkommen. Eine Kündigung des Abkommens kann am 18. Oktober 2011 per 17. Oktober 2012 erfolgen.

Dazu zwei Bemerkungen: Das Abkommen haben bisher nur wenige Staaten ratifiziert. Das Abkommen wurde von Albanien, Brasilien, Finnland, Norwegen, Rumänien, Schweden und der Schweiz ratifiziert. Mit Annahme der verlängerten Wartefristen muss dieses Abkommen gekündet werden. Von Kommission wurde gefordert, dass darauf hingewiesen wird, bevor wir hier in die Diskussion einsteigen.