David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08
Wortprotokoll
Es ist richtig, was der Kommissionspräsident gesagt hat - das ist mehr ein formeller, zum Teil aber auch ein materieller Aspekt -: Mit der Zustimmung zum Antrag der Mehrheit müsste das ILO-Abkommen gekündigt werden. Für mich ist das nicht das Wichtigste; aber immerhin muss man im Auge behalten, dass das die Konsequenz dieses Entscheids wäre.
Mir geht es mehr um die Frage, ob wir das Versicherungsprinzip, das für die Arbeitslosenversicherung gilt, hier wirklich antasten sollen, indem wir die Alleinstehenden einerseits und die mittleren Einkommen andererseits bei der Versicherungsleistung deutlich schlechter behandeln. Ich glaube, die Arbeitslosenversicherung hat nicht zur Hauptsache die Aufgabe, Einkommen zwischen tieferen und höheren Einkommensschichten umzuverteilen, sondern sie soll für jede Einkommensgruppe den Lohn versichern, den diese [PAGE 577] Einkommensgruppe hat. Sie soll ihr in dem Sinne - bezogen auf ihre Prämienleistung, die ja auch vom Lohn abhängt - immer die gleiche Versicherungsleistung zukommen lassen. Ich glaube, wir begeben uns auf einen gefährlichen Weg, wenn wir anfangen, in der Arbeitslosenversicherung die Leistungen nach Einkommen abzustufen. Es könnte dann natürlich ohne Weiteres schnell auch der Gedanke aufkommen, warum Personen mit mittleren Einkommen hier nicht auch deutlich weniger Geldleistungen erhalten sollen. Ich denke, da verfehlen wir wirklich den Zweck der Arbeitslosenversicherung.
Sie wissen ja, dass der Bezug des Arbeitslosenversicherungsgelds für jeden Betroffenen, vor allem jetzt hier für die Alleinstehenden, eine Einkommenseinbusse von 30 Prozent bedeutet. Es ist also bereits ein deutlicher Rückschritt in Bezug auf die Einkommenslage, den jemand hinnehmen muss. Schon das zwingt ja die Leute, Ersparnisse zu bilden, weil die Miete, die Krankenversicherung und weitere fixe Leistungen weiterlaufen; sie müssen bezahlt werden. Auf der anderen Seite tritt ein plötzlicher Lohnrutsch ein, und die Zahlung erfolgt auch einen Monat später. Die Zahlung des Geldes erfolgt nicht etwa am fünften, am zehnten oder am fünfzehnten Tag, sondern erst im nächsten Monat. Die Leute sind also ohnehin gezwungen, gewisse Ersparnisse zu machen, um diese Periode zu überbrücken. Das ist das Hauptziel, das in der Kommission genannt wurde: dass die Leute etwas mehr sparen sollen, um diese Phase zu überbrücken; das müssen sie ohnehin tun. Was am Schluss mit dieser Regelung bleibt, ist einfach eine Schlechterstellung der Alleinstehenden und der Leute mit mittleren Einkommen, und davon halte ich nichts bei einer Versicherung, was die Arbeitslosenversicherung eben wirklich ist und auch sein soll. Bezüglich der oft, sehr oft unverschuldeten Arbeitslosigkeit bin ich der Meinung, dass wir an der jetzigen Regelung festhalten sollten.
Ich könnte noch anschliessen: Wenn, wie auch argumentiert wurde, aus finanziellen Gründen hier etwas strenger sein will, kann sagen: Gut, dann gehen wir generell von fünf Tagen auf sieben Tage; das können wir gemäss ILO-Abkommen tun. Dann hätten wir da noch einen Beitrag über die Wartezeit geleistet. Das wäre mir viel lieber als die beantragte Lösung. Wenn diese Lösung der Mehrheit trotzdem durchkommt, möchte ich den Nationalrat mindestens bitten, den eben erwähnten Weg einzuschlagen, statt hier eine Differenzierung der Wartezeit nach Einkommen zu machen.