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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08

Wortprotokoll

In verschiedenen Kantonen wurden arbeitslose Personen während zwölf Monaten in ein vom Kanton finanziertes Programm aufgenommen, um alsdann wieder eine neue Leistungspflicht der Arbeitslosenversicherung auszulösen. Damit war es möglich, dass solche Personen über vier Jahre ausserhalb der - ich sage jetzt einmal - eigentlichen Erwerbswelt blieben. Das kann nicht der Sinn sein, weil die Arbeitslosenversicherung eine schnelle Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zum Ziel haben muss, und zwar eigentlich nach dem Motto "Arbeit statt Fürsorge". Beizufügen ist vielleicht, um nicht ein falsches Licht auf jene Kantone zu werfen, die das gemacht haben, dass die Praxis dieser Kantone mindestens den Vorteil hatte, dass man einige Hundert Personen in einem Arbeitsprogramm halten konnte, anstatt sie direkt in die Sozialhilfe abzuschieben oder abwandern zu lassen.

Eine letzte Bemerkung: Für junge Leute gibt es Einarbeitungs- und auch Ausbildungszuschüsse, wie es auch Motivationssemester mit dem entsprechenden Coaching gibt.

Wir sind hier klar der Auffassung, dass auf die Bestimmung zu verzichten ist.

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