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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08

Wortprotokoll

Wir haben in der Kommission über diese Bestimmung wenig bzw. nicht gesprochen. Ich muss mich hier auf das beziehen, was der Bundesrat in seiner Botschaft ausgeführt hat.

Der erste Punkt: Ich muss Ihnen in Erinnerung rufen, dass die bisherige Bestimmung dem Versicherungsprinzip widerspricht, wonach nur Leistungen versichert sein sollen, auf denen auch Beiträge erhoben werden.

Der zweite Punkt: Die Nichtberücksichtigung der nichtbeitragspflichtigen Kompensationszahlung ergibt eine Einsparung von 79 Millionen Franken.

Der dritte Punkt: Mit der vorliegenden Änderung bleiben die positiven Anreize des Zwischenverdiensts erhalten. Gesagt wird auch, dass die Massnahme zu einer beträchtlichen Vereinfachung des Vollzugs führt.