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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-08

Wortprotokoll

Sie haben vor wenigen Minuten der Streichung von Artikel 27 Absatz 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zugestimmt; das entspricht auch der Vernehmlassung, die dazu durchgeführt wurde. Die Mehrheit der Kantone war mit der Streichung dieser Bestimmung einverstanden; auch der Kanton Genf hat im Rahmen der Vernehmlassung zugestimmt, und der Kanton Waadt hat sich im Rahmen der Vernehmlassung nicht gegen die Streichung gewehrt. Die Standesinitiative kam offenbar nachträglich in das kantonale Parlament.

Ich glaube, die Streichung zeigt, dass dieser Artikel in der Vergangenheit zu sehr vielen unbefriedigenden Ergebnissen geführt hat. So hätten diverse Kantone, wie etwa die Kantone Tessin und Wallis, in der Vergangenheit die Voraussetzungen erfüllt, sie haben aber von diesem Artikel nie Gebrauch gemacht. Andere Kantone wiederum haben diesen Artikel mehrmals in Anspruch genommen. Der Umstand, dass für die Genehmigung der Massnahme jeweils der Wohnort der Versicherten massgebend war, hat zu Ungleichbehandlungen geführt. Wir haben geprüft, ob man anstelle des Wohnortes allenfalls den Arbeitsort nehmen könnte, aber das würde genau gleich zu Verzerrungen und Ungleichbehandlungen führen.

Wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass die Beibehaltung dieses Artikels und damit die Verlängerung der Bezugsdauer auch keine Effekte auf die Wiedereingliederungschancen hatten, und das wäre ja eigentlich ein wichtiges Argument für die Beibehaltung. Angesichts der finanziellen Auswirkungen dieses sozialen Ausgleichs zugunsten gewisser Regionen ist unserer Meinung nach die Streichung dieser Bestimmung gerechtfertigt.

Ich bitte Sie daher, entsprechend dem Antrag der Kommissionsmehrheit der Standesinitiative keine Folge zu geben.

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